Befristeter arbeitsvertrag läuft aus. Frage dazu

Hallo,
Von einem bekannten läuft ende september ein befristeter arbeitsvertrag aus. (2 mal ein jahr befristet. Danach wird er nicht fest angestellt weil er in den 2 jahren 16 krankheitstage hatte. 6 tage davon waren ein arbeitsunfall. Jetzt hat er in der jobbörse der arbeitsagentur gelesen dass wieder ein neuer befristeter für diese stelle gesucht wird. Dürfen die das?

Mfg hans

Hallo,

zuerst müsste geklärt werden, ob die Befristung kalendarisch oder sachgrundbezogen war. Da gibt es massive Unterschiede.

Gruß
finnie

PS: Einen Vertrag auslaufen zu lassen hat ja nichts mit einer Kündigung zu tun, insofern benötigt der AG auch keine Begründung für eine Nichtweiterbeschäftigung

Hallo,

Hallo,

zuerst müsste geklärt werden, ob die Befristung kalendarisch
oder sachgrundbezogen war. Da gibt es massive Unterschiede.

Das ist Unsinn, wenn es um das Auslaufen geht. Dann ist es relativ wurscht, ob es wegen Ziel- oder Terminerreichung ausläuft.

Gruß
finnie

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

Hallo,

Dürfen die das?

Ja, das ist der gewollte Zweck der Befristung: Zu verhindern, daß ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Mfg hans

Hallo,

Sachgrund und kalendarische Befristung sind kein Gegensatz. Auch ein Vertrag mit Sachgrund kann kalendarisch befristet sein.

Ein Gegensatz ist Zweckbefristung vs. Zeitbefristung. In dem einen Fall endet das Arbeitsverhältnis nach Erreichen des Zwecks und der entsprechenden Mitteilung, im anderen mit Erreichen des Datums.

Wenn aber im Sachverhalt von 2 Jahresverträgen die Rede ist, wird es sich sicherlich nicht um eine Zweckbefristung handeln.

Es kommt vorliegend darauf an, ob diese „2 Jahresverträge“ in Wirklichkeit 1 Jahresvertrag war, der nochmal um ein Jahr nahtlos verlängert wurde, ohne ihn inhaltlich (Tätigkeit, Gehalt Beschäftigungsumfang, sonstige Vertragsklauseln) zu ändern (von allgemeinen Gehaltserhöhungen mal abgesehen) und ob der 1. Jahresvertrag die erste Anstellung als Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber war.

Wenn das alles der Fall ist, ist die Befristung wirksam und es ist unerheblich, ob es einen Dauerbedarf auf der Stelle gibt, der nun durch einen anderen gedeckt wird.

VG
EK

Hallo Wolfgang,

da hast natürlich Recht, mir war das nur bei der im UP berichteten „Aneinanderreihung“ der Befristungen in den Sinn gekommen. Hierbei gibt es ja schon Unterschiede zwischen Sachgrund und kalendarisch.
Aber an dem „Auslaufen“ an sich, ändert das natürlich nichts.

Gruß
finnie