Moin
Mal angenommen, jemand hat nach dem Studium bis Anfang der 90er die damals maximal mögliche Zeit (7 Jahre) als wissenschaftlicher Angestellter an einer Uni gearbeitet, also bei einer Einrichtung eines Bundeslandes, Arbeitgeber demnach formal „Land X“, recht großer Arbeitgeber also mit weit verzweigtem Behördennetz …, und war danach deutlich über 10 Jahre freiberuflich tätig.
Wenn man sich nun umorientieren möchte und Stellenanzeigen liest: Muss man dann alle befristeten Stellen des „Landes X“, egal welche Institution des Landes, aussortieren?
Es war gerade eine Stellenanzeige einer Behörde des „Landes X“ zu lesen, die den Hinweis hat:
„Die Befristung dieser Stelle beruht auf §14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ein früheres Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber Land X ist einstellungshindernd.“
Die Stelle klingt eher nach unbegründeter Befristung.
Und es war eine Stelle eines Instituts zu lesen, das mittlerweile zu besagter Uni des „Landes X“ gehört, die diesen Hinweis NICHT enthält. Hier ist vielleicht eher eine begründete Befristung zu vermuten.
„Verjährt“ eine Befristung nie? Müsste man ins „Land Y“ auswandern?
Die FAQ verweist bei wissenschaftlicher Umgebung auf’s Forum und sagt auch nix zu großen Unterbrechungen bei gleichem Arbeitgeber und zwischenzeitigem Wechsel der Rechtsgrundlage, das TzBfG gibt’s ja wohl erst seit 2000 oder so… Das Lesen des §14 macht im übrigen bei dieser Fragestellung auch nicht gerade schlauer…