hallo zusammen,
kürzlich habe ich erfahren, dass ein befristeter arbeitsvertrag nur dann gültig wäre, wenn er in schriftlicher form vor arbeitsbeginn überreicht wird, der vertrag ansonsten unbefristet sein würde.
nun zu meiner lage: ich habe am 01.10.12 meine arbeit mit einem befristeten arbeitsvertrag von sechs monaten begonnen, jedoch den vertrag erst ca. 14 tage später erhalten. man sagte mir, dass das wohl normal wäre, da der arbeitsvertrag erst angefordert werden müsste. im vertrag selber steht allerdings das datum vom 28.09.12. schriftlich kann ich also nicht hinterlegen, dass ich meinen vertrag erst nach arbeitsbeginn erhalten habe.
mittlerweile habe ich meinen zweiten befristeten vertrag ( wieder für sechs monate) erhalten, der zum 30.09.13 ausläuft.
meine frage nun: würde im notfall eine dritte aussage reichen, die mir bezeugen kann, das ich meinen ersten vertrag erst nach arbeitsbeginn erhalten habe? ich denke da an arbeitskollegen oder abteilungsleiter. ist es überhaupt noch möglich meine theoretische unbefristung durchzuboxen?
Maßgebend ist stets der letzte schriftliche Vertrag - von beiden Seiten unterschrieben. Wenn kein Vertrag schriftlich geschlossen wurde, die Arbeit jedoch angetreten wurde, dann gilt in diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Wenn danach ein Vertrag geschlossen wurde, in dem eine Befristung geregelt ist, gilt diese. Es kommt also nicht darauf an, wann der Vertrag überreicht wurde, sondern darauf, ob er schriftlich fixiert wurde. Wenn ja, gilt das was drinsteht. Wenn nein, gilt ab Arbeitsantritt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Und wichtig: Ein Vertrag enthält immer die Unterschriften beider Seiten. Ein lediglich vom Arbeitgeber unterschriebenes Papier ist kein Vertrag.
Hallo,
ein Vertrag ist ein Vertrag! Er regelt alles , was vorher
( hoffentlich !) besprochen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wenn dieser 14 Tage später z. B. per Post zugestellt wird.
Wichtig ist der Inhalt ! Hier dürfen schriftlich verabredete Dinge nicht einseitig ( also von einem Vertragspartner) geändert werden.
Ein Vertrag wird nicht automatisch das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umwandeln, nur weil er später eintrifft.
Trotzdem alles Gute !
M.W.