Befristeter Arbeitsvertrag nach Unbefristeten?

jemand befindet sich seit zwei Jahren in einen unbefristeten Arbeitsverhältnis. Kann der Arbeitgeber ihm nach einer eigenen Kündigung dann einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten? Ich betone ausdrücklich, dass das der ausdrücklicher Wunsch des Arbeitnehmers ist.
Danke für die Antworten!

Guten Abend

jemand befindet sich seit zwei Jahren in einen unbefristeten
Arbeitsverhältnis. Kann der Arbeitgeber ihm nach einer eigenen
Kündigung dann einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten? Ich
betone ausdrücklich, dass das der ausdrücklicher Wunsch des
Arbeitnehmers ist.

Öhm…erstmal stellt sich mir die Sinnfrage, warum sollte man von einem unbefristeten in ein befristetes AV wechseln? Wenn man irgendwann aufhören möchte, kann man ja fristgerecht kündigen…
Aber nun denn…

Ja, wäre möglich und erlaubt nach TzBfG § 14 Abs 1 Punkt 6
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Zitat:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen

Wenn der AN aus welchen Gründen auch immer nur befristet tätig sein möchte…so darf er des natürlich…

Danke für die Antworten!

Bitte

Mit Anrede und Gruß
MG

Guten Tag,

jemand befindet sich seit zwei Jahren in einen unbefristeten
Arbeitsverhältnis. Kann der Arbeitgeber ihm nach einer eigenen
Kündigung dann einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten? Ich
betone ausdrücklich, dass das der ausdrücklicher Wunsch des
Arbeitnehmers ist.

Ja, wäre möglich und erlaubt nach TzBfG § 14 Abs 1 Punkt 6
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Zitat:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie
durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein
sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn in der Person
des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen

Der blosse Wunsch des AN ist allerdings kein Grund iSd Gesetzes.

Wenn der AN aus welchen Gründen auch immer nur befristet tätig
sein möchte…so darf er des natürlich…

Das Gesetz sieht es anders. Wenn es nicht einen wirklichen sachlichen Grund gibt, wäre das Anschlussarbeitsverhältnis unbefristet. Ein Tarifvertrag könnte noch zu einem anderen Ergebnis führen.

Schönen Tag noch
Björn