Befristeter Arbeitsvertrag nicht unterschreiben!

Hallo Leute Grüße euch ganz Herzlich.
Ich habe meinen Berufsausbildung als Kaufmann im Einzelhandel im Juli 2009 abgeschlossen und arbeite bis heute in einem Großhandel unternehmen.mein Arbeitsvertrag ist bis Juli 2010 befristet.
Im September 2010 möchte ich wieder mit Schule anfangen, das heisst ich möchte eine Schulische Ausbildung machen im bereich Technik.
Ab September werde ich Bafög kriegen.
Meine frage besteht darin, wenn mein chef mit einem verlängertem Arbeitsvertrag kommt und wenn ich es nicht unterschreibe, bekomme ich dann Sperre von amt (3 monate) oder würde ich im Monat August Arbeitslosengeld 2 bekommen?

Hallo ayal 29,

bin mir nicht 100% sicher, aber von der Logik ausgehend würde ich sagen, dass zumindest in Deinem Zeugnis steht, dass Du den Betrieb auf eigenen Wunsch verlässt, weil Du Dich fortbilden möchtest, oder wie auch immer. Daraus könnte sich eine Sperre ergeben. Aber muss das die Arge erfahren? Am sichersten wäre natürlich, wenn Du Deinem Chef reinen Wein einschenkst, die Situation erläuterst und ihn bittest Dich zu entlassen, damit Du von der Arge Geld bekommst. Vielleicht hilft Dir das weiter ?
Gruß

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Korrekterweise muss es eine Sperre geben. Aber woher weiß die Agentur für Arbeit, dass Du eine Verlängerung bekommen hast? Dies kann nur geschehen, wenn der Arbeitgeber diese Angabe im Bogen nach § 312 SGB III macht.
Warum aber sollte der AG Dich für einen Monat weiterbeschäftigen?

Persönliche Anmerkung: Besser arbeiten als auf Kosten aller faulenzen.

Gruß, der Lastkutscher

Du verweigerst nicht die Arbeit, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst! Ich würde aber in jedemfall meinen Chef darüber informieren und zwar schon jetzt, dass du im September wieder auf die Schulbank gehst. Das ist nur fair, denn der gute Mann muss ja für dich einen Ersatz finden. Das gibt Ihm die Möglichkeit für dich einen guten Ersatz zu suchen (Zeit). Die Frage nach dem Arbeitslosengeld klärst du am Besten mit einem zuständigen Vermittler auf der Argentur f. Arbeit ab. Arbeitsämter sind warum auch immer in Ihrer Entscheidung: Überbrückungsgeld, Ausnahmeregelungen usw. so verschieden in ihrer Auslegung, dass du dich nur auf Aussagen in „Deiner“ Argentur verlassen kannst.
Dann auch bitte noch um eine schriftliche Zusage bitten! Sicher ist sicher!!!

Gruss williweb

Hallo,

leider kann ich dir die Frage nicht beantworten. Aber wenn der Chef deinen Vertrag verlängern würde, wie wäre es, wenn du ihm vorschlagen würdest, dass du nur um einen Monat verlängerst, bis du mit der Schule anfängst, für deinen Chef hätte das den Vorteil, dass er einen Monat länger Zeit hat für Ersatz zu sorgen, bzw jemanden neues einzuarbeiten, für dich den, dass du dir erst gar keine Gedanken um ALG machen müßtest.

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Hi und sorry das es so lange gedauert hat

wie das in Deutschland geregelt ist kann ich dir nicht genau sagen, aber in der Schweiz müsstest du dich in diesem Fall Ende April, also um die Sperrfrist früher anmelden wenn du dann im August selbstverschuldet arbeitslos wirst und Geld sehen willst.