Befristeter Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet

Hallo,

ich kämpfe mich gerade durch Arbeitsrecht und bin mir bei dieser Sache nicht sicher:

AN soll befristet ab dem 01.03. weiterbeschäftigt werden. Am 01.03. legt der AG einen Arbeitsvertrag, der vom AG nicht unterzeichnet wurde, an eine Stelle, von der er annehmen kann, dass der AN den AV sehen wird. Der AN unterschreibt und setzt als Datum den 01.03. ein.
Ich sehe nun folgende Probleme:

  1. Da es sich um eine Fortsetzung einer befristeten Beschäftigung handelt und der AN am 01.03. bereits arbeitet, könnte die Befristung hinfällig sein.

  2. Der AG kann den Zugang des AV nicht nachweisen. Wenn der AN den AV übersehen würde und somit erst am z.B. 02.03. unterschriebe, wäre die Befristung auf jeden Fall hinfällig.

  3. Ein kommentar- und unterschriftloser AV stellt kein Angebot dar?

Bei 3. bin ich mir am unsichersten. Sehe ich zu viel rein? Übersehe ich irgendetwas?
Wäre für etwas Hilfe sehr dankbar.

Vielen Dank

Hallo,

der 1.3. ist ja noch in der Zukunft.

Aber ich glaube zu verstehen auf was Du raus willst:

Wenn ein AN eine Stelle antritt ohne dass der befristete Vertrag unterschrieben ist und er diese noch etwas Verzögert (ich glaube zwei Wochen ist die Nachholfrist um den Vertrag zu unterschreiben), dann wird ein unbefristeter Vertrag draus, da eine Befristung der Schriftform bedarf, ein Arbeitsvertrag an sich aber nicht.

Ob man sich damit Freunde macht… ich weiß ja nicht.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Es geht allerdings wirklich nicht um einen konkreten Fall :smile:. Ich bilde mich nur gerade fort. Allerdings wäre mir auch eine Nachholfrist neu und kommt mir rein unverbildet unlogisch vor.
Naja, ich hoffe einfach mal, ich habe alle Probleme erkannt.

Viele Grüße

Keine Nachholfrist
Hi!

Allerdings wäre mir auch eine Nachholfrist neu

Es gibt sie auch nicht.

Gruß
Guido

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