Hallo,
ich kämpfe mich gerade durch Arbeitsrecht und bin mir bei dieser Sache nicht sicher:
AN soll befristet ab dem 01.03. weiterbeschäftigt werden. Am 01.03. legt der AG einen Arbeitsvertrag, der vom AG nicht unterzeichnet wurde, an eine Stelle, von der er annehmen kann, dass der AN den AV sehen wird. Der AN unterschreibt und setzt als Datum den 01.03. ein.
Ich sehe nun folgende Probleme:
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Da es sich um eine Fortsetzung einer befristeten Beschäftigung handelt und der AN am 01.03. bereits arbeitet, könnte die Befristung hinfällig sein.
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Der AG kann den Zugang des AV nicht nachweisen. Wenn der AN den AV übersehen würde und somit erst am z.B. 02.03. unterschriebe, wäre die Befristung auf jeden Fall hinfällig.
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Ein kommentar- und unterschriftloser AV stellt kein Angebot dar?
Bei 3. bin ich mir am unsichersten. Sehe ich zu viel rein? Übersehe ich irgendetwas?
Wäre für etwas Hilfe sehr dankbar.
Vielen Dank