Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund

Hallo Zusammen,

kann ein Befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen ohne Sachgrund beendet werden wegen Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit?

Ich bekam im August 2008 einen befristeten Vertrag (über ein Jahr)- am 1. August 2009 eine Verlängerung (auch über ein Jahr). Vor 2 Wochen sagte mir mein Arbeitgeber, dass mein Vertrag zum 31. Juli 2010 ausläuft wegen betrieblicher Umstrukturierung. Fakt ist, dass eine Mitarbeiterin wegen Beendigung ihrer Elternzeit wieder zurück kommt und ich deswegen gehen muß. Ich habe das zufällig mit bekommen und bat um ein Zwischenzeugnis in dem dann wenigstens steht, dass es wegen Beendigung einer Elternzeit ist, dass mein Vertrag nicht verlängert wird. Normalerweise gehen alle Arbeitsverträge in diesem Unternehmen in unbefristete Verträge über. Es war nie Thema, dass ich „nur“ eine Elternzeitvertretung mache. Ich fühle mich ziemlich verarscht - ist das rechtens was die gemacht haben??

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Falballa

Hallo Falballa2010,

soweit ich weiß, darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Der AG hat es geschickt gemacht, es darf nämlich auch nur 1 x verlängert werden. Das ist in 2009 ja geschehen.

Normalerweise bedarf es noch nicht mal einer Kündigung, so dass Du froh sein mußt, dass Du es jetzt schon erfahren hast.

Sorry, dass die Antwort nicht positiver ausgefallen ist. Aber leider werden mittlerweile sehr sehr viele befristete Arbeitsverträge gemacht, weil diese so leicht gelöst werden können.

Viel Erfolg - Gruß Zimtzicke

Hallo Zusammen,

kann ein Befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen ohne
Sachgrund beendet werden wegen Rückkehr einer Mitarbeiterin
aus der Elternzeit?

Ich bekam im August 2008 einen befristeten Vertrag (über ein
Jahr)- am 1. August 2009 eine Verlängerung (auch über ein
Jahr). Vor 2 Wochen sagte mir mein Arbeitgeber, dass mein
Vertrag zum 31. Juli 2010 ausläuft wegen betrieblicher
Umstrukturierung. Fakt ist, dass eine Mitarbeiterin wegen
Beendigung ihrer Elternzeit wieder zurück kommt und ich
deswegen gehen muß. Ich habe das zufällig mit bekommen und bat
um ein Zwischenzeugnis in dem dann wenigstens steht, dass es
wegen Beendigung einer Elternzeit ist, dass mein Vertrag nicht
verlängert wird. Normalerweise gehen alle Arbeitsverträge in
diesem Unternehmen in unbefristete Verträge über. Es war nie
Thema, dass ich „nur“ eine Elternzeitvertretung mache. Ich
fühle mich ziemlich verarscht - ist das rechtens was die
gemacht haben??

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Falballa

Ja aber ist dass dann nicht arglistige Täuschung wenn mir nicht mal bekannt ist, dass ich eine Elternzeitvertretung mache? Mir wurde ja schon gesagt, dass ich nach ein mal Verlängerung übernommen werde und dass diese Vertragsgestaltung eben so üblich ist. Also wenn von vorneherein ein unbefristeter Vertrag - der wie gesagt in der Firma sonst üblich ist - gar nicht zustande kommen kann wegen der Elternzeitvertretung weiß ich im nachhinein nicht, ob ich nicht noch weiter nach einem anderen (sichereren)Job gesucht hätte.

Hallo,

das persönliche Empfinden und die nackten Tatsachen sind leider zweierlei. Aus Fairnessgründen hätte es natürlich so sein sollen, die Elternvertretung bekanntzugeben. Aber vielleicht wurde ja an die Rückkehr der Dame nicht geglaubt oder sie wollten sie in einer anderen Abteilung unterbringen.

Möglicherweise wollten sie dich übernehmen, aber es ist nun doch nicht genug Arbeit für zwei vorhanden. Ich würde nicht gleich Bösartigkeit unterstellen.

Wie wäre es, wenn Du das Gespräch mit den „richtigen“ Leuten suchst, um doch noch dort unterzukommen? Es sei denn, sie waren mit Deiner Arbeit nicht zufrieden, dann ist das natürlich der eleganteste Weg, Dich loszuwerden.

Aber arglistige Täuschung wirst Du hier nicht nachweisen können.

Gruß - Zimtzicke98

leider ja…bei befristung benötigt man keinen grund.
lg