Hallo Rechts-Experten, wer kennt sich hier aus:
Es gibt doch eine Regelung, dass man grundsätzlich nicht länger als 2 Jahre bzw. nicht öfters als 2 mal befristet verlängert werden darf (beim gleichen AG im gleichen Projekt), oder?
Welche Gründe weichen diese Regelung auf? Ist es beispielsweise ein sachlicher Grund, dass der 1. Vertrag für die Planungsphase des Projektes (ein halbes Jahr)unterzeichnet wurde, der 2. Vertrag für das kommende Jahr und die 3. Verlängerung für ein weiteres Jahr, also immer für verschiedene Projektphasen?
Danke und Grüße von Vroni
Hallo.
Es gibt doch eine Regelung, dass man grundsätzlich nicht
länger als 2 Jahre bzw. nicht öfters als 2 mal befristet
verlängert werden darf (beim gleichen AG im gleichen Projekt),
oder?
– Nein. Soweit tarifvertraglich nichts anderes gilt, darf bis zu drei mal verlängert werden und der Gesamtzeitraum von 2 Jahren dabei nicht überschritten werden. Das gilt aber ausschließlich für reine Zeitbefristungen ohne sachlichen Grund.
Welche Gründe weichen diese Regelung auf? Ist es
beispielsweise ein sachlicher Grund, dass der 1. Vertrag für
die Planungsphase des Projektes (ein halbes Jahr)unterzeichnet
wurde, der 2. Vertrag für das kommende Jahr und die 3.
Verlängerung für ein weiteres Jahr, also immer für
verschiedene Projektphasen?
– Projektarbeit ist ein sachlicher Grund. Zumeist werden hier Kombinationen aus Zeit- und Zweckbefristung verwendet (also: „für den Zeitraum des Projektes XY, spätestens aber bis zum xx.xx.xxxx“). Diese sachlich begründeten AV können beliebig oft verlängert werden. Selbst bei Zweifeln über die Zulässigkeit der Befristung sollte man als AN die befristeten AV immer noch unterschreiben und nach Ablauf der Befristung binnen 3 Wochen eine Feststellungsklage beim ArbG einreichen, um die Wirksamkeit der Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen. Bei Projektarbeit - auch wenn es sich immer wieder um unterschiedliche Projekte handelt - dürften die Erfolgsaussichten allerdings gegen Null tendieren.
Gruß,
LeoLo
hallo leolo,
vielen dank für deine antwort!
gruß vroni