Befristeter Arbeitsvertrag über 2 Jahre

Wenn jemand eine befristet Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund befristet auf 12 Monate erhält und dieser dann vom Arbeitgeber um 15 Monate verlängert wird hätte er ja einen befristeten Arbeitsvertrag länger als 2 Jahre. Hat er dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Oder erst nach ablauf der ersten 12 Monate der Verlängerung? Oder ist das unerheblich?

Hallo,

Sieh es eher als eventuellen ( kleinen ) Formfehler an und mach Dir
deswegen keinen Kopf. Freu Dich zunächst, das Du Deine Arbeit
vorraussichtlich für weitere 15 Monate hast.

Die Befristung kann 2 stillschweigende Hauptgründe haben:

  • es wird vor einer möglichen Festeinstellung geschaut, wie Du Dich
    im Betrieb mitentwickelst. ( Nicht nur Kenntnis, sondern auch
    sozial…denk an eine Ehe: …drum prüfe, wer sich ewig bindet… )
  • Eventuell kann auch für den Chef noch nicht absehbar sein, wie sich
    die wirtschaftliche Zukunft für den Betrieb entwickelt. Bricht die
    Auftragslage ein, kann es leider auch zu Personalabbau kommen…
    ( Also indirekter Hinweis: noch kann ich Dir leider nichts festes
    versprechen…)

mfg

nutzlos

Es geht auch weniger um die zusätzliche Arbeitszeit (15 Monate). Was wäre anschließend wenn die 15 Monate abgelaufen wären und der Vertrag nicht verlängert wird. Hat man dann automatisch ein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag weil man länger als 24 Monate für das Unternehmen gearbeitet hat?
Zum Beispiel gibt es ja so weit ich weis die Regelung wenn der Vertrag eines Mitarbeiters ausgelaufen ist und er am ersten Arbeitstag nach Vertragsende arbeiten kommt und Ihn keiner nach Hause schickt ein befristeter Vertrag als verlängert.
Da eine Befristung ohne Sachgrund nicht länger als 2 Jahre dauern darf wäre ja der 1. Tag des 13 Monat nach der Verlängerung (also der 25 Monat) dieser Tag. Somit hätte ja der Mitarbeiter ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung.
Oder das ganze mal etwas konkreter gefragt: Hat man eine Chance vor einem Arbeitsgericht eine Verlängerung/Unbefristung des Arbeitsvertrags durchzusetzen auf Grund dieses Formfehlers?

Hallo

Somit hätte ja der Mitarbeiter ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung.

Sollte man denken.

Oder das ganze mal etwas konkreter gefragt: Hat man eine Chance vor einem Arbeitsgericht eine Verlängerung/Unbefristung des Arbeitsvertrags durchzusetzen auf Grund dieses Formfehlers?

Du bist hier falsch mit dieser Frage. Die würde eher ins Brett „Arbeitsrecht“ gehören, da würdest du wohl auch antworten bekommen.

Es geht ja auch darum, ob man das direkt sagen sollte, oder lieber abwarten. - Ich würde eher abwarten, weil es sich sonst als Irrtum herausstellt, und wenn man aber einfach 1 Jahr und 15 Monate (oder jedenfalls mehr als 12) arbeitet, dann ist die über 2-jährige Beschäftigung ja nun mal Fakt und kein Versehen mehr.

Ich würde da aber erstmal einen höflichen Brief schreiben, dass man davon ausgeht, jetzt einen unbefristeten Vertrag zu haben etc.

Viele Grüße

Es geht ja auch darum, ob man das direkt sagen sollte, oder
lieber abwarten. - Ich würde eher abwarten, weil es sich sonst
als Irrtum herausstellt, und wenn man aber einfach 1 Jahr und
15 Monate (oder jedenfalls mehr als 12) arbeitet, dann ist die
über 2-jährige Beschäftigung ja nun mal Fakt und kein Versehen
mehr.

Nehmen wir einmal an diese Zeit wäre schon vorbei. Die zweite Befristung (15 Monate) würde Ende diesen Monats enden.

Ich würde da aber erstmal einen höflichen Brief schreiben,
dass man davon ausgeht, jetzt einen unbefristeten Vertrag zu
haben etc.

Das habe ich mir auch schon gedacht. Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitsnehmer ist immer der letzte Weg. Man kann nur verlieren, auch wenn man vor Gericht gewinnt.

Hallo

Nehmen wir einmal an diese Zeit wäre schon vorbei. Die zweite Befristung (15 Monate) würde Ende diesen Monats enden.

Oh, da wäre ich aber gespannt, was der Arbeitgeber auf den höflichen Brief geantwortet hätte!

Wenn es keine große Firma ist, würde sich eine Klage vielleicht gar nicht so wirklich lohnen, denn eine kleine Firma kann meiner Meinung nach einen Arbeitnehmer immer loswerden, wenn sie will.

Viele Grüße

Annahme es wäre eine große Firma (größer 5000 Mitarbeiter).

Das eine Firma einen immer loswerden kann ist schon klar. Das meinte ich ja mit bei einem Prozess gegen den Arbeitgeber kann man nur verlieren, auch wenn man vor Gericht gewinnt.
Aber zur Not könnte man sich ja über eine Abfindung o.ä. freuen.

Hallo

Aber zur Not könnte man sich ja über eine Abfindung o.ä. freuen.

Das stimmt! Viel Glück!

Simsy

Hallo

Wenn jemand eine befristet Arbeitsvertrag ohne sachlichen
Grund befristet auf 12 Monate erhält und dieser dann vom
Arbeitgeber um 15 Monate verlängert wird hätte er ja einen
befristeten Arbeitsvertrag länger als 2 Jahre.

Außer bei den Ausnahmen im http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html : Ja.
Vorausgesetzt, es handelt sich wirklich um eine reine Verlängerung zu exakt den gleichen Konditionen! Sonst wäre die Verlängerung alleine aus diesem Grunde unwirksam (nach Feststellung siehe unten).

Hat er dann
einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Nein. Dazu muß er die Unwriksamkeit erst fristgerecht einklagen gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html

Oder erst nach ablauf der
ersten 12 Monate der Verlängerung? Oder ist das unerheblich?

Unerheblich.

Gruß,
LeoLo

Hi,

ich möchte jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen, deswegen nutze ich diesen hier.
Wenn ein Mitarbeiter einer großen Sicherheitsfirma mittlerweile 2 1/4 Jahre dort beschäftigt ist und erst 1 Jahr befr. wurde, dann 1/2 Jahr und danach noch 3 mal jeweils 1/4 Jahr, wie schaut dort die Rechtslage aus? Besonders wenn jetzt der Vertrag zum 31.12. ausläuft und man von der Firma nur die Aussage bekommt, dass die bis auf vier Jahre befristen dürfen (es ist eine große Firma die es schon viele viele Jahre gibt). Das ist laut meiner Google-Recherche nicht möglich und man könnte bei einer Kündigung zum 31.12. den festen Arbeitsvertrag einklagen, da die 24 Monate eh schon überschritten wurden. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt :o)
Ist das richtig?

Viele Grüße,
Björn