Hallo zusammen,
wie verhält es sich wenn man im Erziehungsurlaub des 1. Kindes ist und noch im Erziehunsurlaub ein zweites Kind bekommt, bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Gehen wir mal davon aus es wäre ein halbes Jahr vom Arbeitsvertrag übrig nach dem ersten Kind. Wird dann die Mutterschutzzeit beim zweiten Kind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, obwohl kein Gehalt bezogen wird in dieser Zeit, vom restlichen halben Jahr Arbeitsvertrag abgezogen?
Betrifft noch die alte Regelung vor 2006, also Erziehungsurlaub nicht Elternzeit.
Vielen Dank für eine Antwort
Lieben Gruß
Renchen
Hallo,
ein befristeter Vertrag läuft - so er nicht verlängert wurde - am Ende der Befristung aus. Auch Krankheit oder Mutterschutz verlängern diesen nicht. Sprich, wenn der Vertrag am 31.7.2009 ausliefe und man vorher noch im MuSchu war, dann läuft der Vertrag trotzdem zu diesem Datum aus und man wäre ab 1.8.2009 nicht mehr in diesem Beschäftigungsverhältnis.
LG
ausnahmefall
Hallo nochmal,
ich muss nochmal was anbringen:
Wir gehen jetzt mal von einem Arbeitsvertrag aus über ein Jahr befristet vom 01.01.00 bis 31.12.00 Am 1.7.00 ist die Geburt des 1. Kindes. Arbeitsvertrag wird deshalb verlängert um die Zeit des Ruhens wegen Elternzeit auf den 31.12. 2003 also 3 Jahre später. so nach 2 Jahren also am 01.07.2002 kommt das zweite Kind müsste der Arbeitsvertrag dann doch wieder um die Zeit des Ruhens verlängert werden also auf den 01.07.2005? Oder werden die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt vom 31.12.2005 abgezogen, obwohl in dieser Zeit von 6 Wochen zuvor und 8 Wochen danach kein Geld vom Arbeitgeber bezogen wurde weil ja sich die Mutter ja im Erziehungsurlaub befand?
Meine Rechnung sieht eher so aus, dass der restliche Arbeitsvertrag vom 01.07.2005 bis 31.12.2005 ist und nicht wie vom AG angegeben 3 Monate weniger. Liege ich richtig oder falsch?
Das sind alles Beispieldaten die das Nachvollziehen erleichtern sollen.
LG
Renchen
Hallo!
Jetzt ist die Frage, wie man auf die Verlängerung kommt. Ist diese mit dem AG schriftlich vereinbart oder nimmt man bloß an, daß der Vertrag verlängert wurde? Wie sieht es dahingehend mit der zweiten Verlängerung aus? Denn wenn es keine klare Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt, dann läuft der Vertrag einfach aus. Sprich, wenn es gar keine Vereinbarung gibt, dann läuft der Vertrag am 31.12.00 aus. gibt es eine Vereinbarung, daß der Vertrag um die Ruhezeit verlängert wird, dann läuft er ohne weitere Vereinbarung am 31.12.03 aus. Die Mutterschutzfristen sind völlig egal, weil zählt, was vereinbart wurde.
Was wurde denn mit dem Arbeitgeber genau vereinbart? Denn nur einfach so verlängert sich ein befristeter Vertrag nicht, auch nicht durch Mutterschutz, Elterzeit oder ähnliches! Er läuft einfach aus! Da braucht es auch keine Kündigung. Wenn der Arbeitgeber der ersten Verlängerung zugestimmt hat, heißt das noch lange nicht, daß das auch für die zweite Verlängerung gilt!
Ob es sich überhaupt um eine rechtmäßige Befristung handelt vermag ich hier nicht zu sagen.
LG
ausnahmefall