Befristeter arbeitsvertrag und kündigen ?

hallo experten

frage: ich bin hier in einer deutschen firma angestellt (befristeter vertrag bis 30. september. nun habe ich aber den kragen ziemlich voll und möchte da raus (beim gepräch mit dem chef war dann aber leider das resultat, dass sie mich noch bis ende oktober hier behalten wollen).

nun könnte ich ja kündigen, dann aber ist das problem, dass ich beim zurückkommen in die schweiz (wo ich lebe und auch gemeldet bin, aber eben kein arbeit hätte) in diesem falle keine arbeitslosenhilfe kriegen würden. stimmt das ?

so ist der fall in der schweiz (befristeter vertrag: nix is mit kündigung, weder arbeitgeber noch -nehmer). aber ist das in deutschland ebenso ? kennt sich wer aus ? ich bin ja nach deutschem recht angestellt, die arbeit wird aber in CH anerkannt, dass habe ich gefragt.

danke im vorraus.
fred

Hallo Fred,

da bis jetzt niemand sich Deiner angenommen hat, will ich hiermit versuchen Dir zu helfen - wobei sich meine Auskünfte ausschließlich auf das deutsche Recht beschränken!!!

Sofern in Deinem (befristeten) Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann dieser genau wie jeder andere Vertrag ordentlich und fristgerecht gekündigt werden. Ob Du allerdings bei Eigenkündigung in der Schweiz Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung hast, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei Eigenkündigung ohne WICHTIGEN Grund würdest Du in D eine sog. Sperrzeit (von drei Monaten) bekommen, in der Du weder versichert bist, noch Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit beziehst.

Dabei ist die Einschätzung des WICHTIGEN Grundes äußerst fragwürdig - in der Regel entscheidet die Arbeitsverwaltung erst einmal GEGEN den Arbeitnehmer.