Hallo,
ich habe eine Frage bezgl. meines befristeten Arbeitvertrages. Und zwar bin ich z.Zt. in der 18. Woche Schwanger und mein Vertrag geht noch bis zum 31.Mai 2005, laut Rechnung würde der Mutterschutz für mich am 3.Juni 2005 beginnen. Nun weiß ich aber nicht inwiefern ich, die 2 Tage, die zwischen Mutterschutzbeginn und Vertragsende liegen, überbrücken muß?
Muß ich mich dafür beim Arbeitamt melden? Bin ich Krankenversichert?(Familienvers. über Ehemann???)
Bzw. von wem bekomme ich in dieser Zeit Zahlungen?
Oder wer übernimmt die Zahlungen im Mutterschutz?
Wäre toll wenn mir jemand einen Tip geben kann!
Liebe Grüße, Daggi
Hallo
Du mußt Dich rechtzeitig (ab drei Monate vor Ende der Befristung) arbeitslos melden. Dann gibt es bis zum Mutterschutz ALG und danach Krankengeld von der KK.
Gruß,
LeoLo