Hallo,
meine Frage:
Eine Mitarbeiterin z.B. eine Kinderkrankenschwester in einer Reha-Klinik (kein öffentlicher Dienst) wird schwanger und hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Jahresende. Wann muss sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren und darf der Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag auslaufen lassen oder muss er ihn verlängern, weil Kündigungsschutz besteht?
Vielen Dank im Vorraus…
Hi!
Wann muss
sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren
Sie muss gar nicht, hat dann aber auch keinen besonderen Status.
Sie soll es mitteilen, sobald es ihr bekannt ist.
und
darf der Arbeitgeber dann den Arbeitsvertrag auslaufen lassen
oder muss er ihn verlängern, weil Kündigungsschutz besteht?
Da ein befristeter Vertrag mit Ende der Befristung endet, OHNE dass es einer Kündigung bedarf, läuft er aus.
Er kann nur während der Laufzeit nciht wirklich gekündigt werden.
LG
Guido
Der AN sollte sich vor allen Dingen rechtzeitig mit seinem Arbeitsberater zusammen setzen - es gibt einige Länder, bei denen diese werdenden Mütter dann leider auch nicht arbietssuchend gemeldet werden, sondern gleich Sozialfälle werden, da sie ja im schwangeren Zustand nicht vermittelbar sind…dh möglichst früh die Lage klären und Alternativen ausloten.
…es gibt Berufsfelder, da muss!!! der AN die Schwangerschaft melden, da es hier spezielle Schutzmaßnahmen gibt. KH gehören dazu, da eine Immunisierung etc. nicht mehr möglich ist bzw. bestimmte Tätigkeiten extrem schädlich sind für das Ungeborene.
MeldePFLICHT ist nicht!
Hi!
…es gibt Berufsfelder, da muss!!! der AN die
Schwangerschaft melden, da es hier spezielle Schutzmaßnahmen
gibt. KH gehören dazu, da eine Immunisierung etc. nicht mehr
möglich ist bzw. bestimmte Tätigkeiten extrem schädlich sind
für das Ungeborene.
Dafür hast Du sicherlich auch eine Quelle, oder?
LG
Guido
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Das leitet sich dann von den Anweisungen und Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für bestimmte Tätigkeiten ab, bzw. Infektionsschutzgesetz bzw. diverse Verordnungen zur „Gefahrenabwehr“ die es so im medizinischen oder chemischen Bereich gibt. Idealerweise musst Du als Unternehmer in den Bereichen jährlich unterrichten und aufklären und hast bei nem ordentlichen QM das alles auch als Bestandteil des Arbeitsvertragens geregelt und hier insbesondere auch noch mal den Fall Schwangerschaft geklärt.
Auch Unis haben da sehr genaue Einschränkungen bei z.B. den ganzen Laborversuchen für die Pharmazeuten oder die Chemiestudenten. Normal wirst Du als Schwangere direkt für das Kochsemester gesperrt!!! … klar kann mans verschweigen, dann gibts aber auch keine Ansprüche, wenn dem Kind oder der Mutter was passiert.
Die Dame im Ausgangsposting arbeitet im Rehabereich, da kann Heben etc. zu einem Problem werden mit dem sie sich und das Kind gefährdet. Immerhin werden die Bänder in allen Gelenken und dem Rücken „locker“, die Muskeln lockern ebenfalls auf und ändern sich irgendwie…da muss der Mediziner her, so dass einfachste Bewegungen in der Therapie zu Schäden am Bewegungsapparat führen können.
Schwanger ist zwar keine Krankheit, aber es gibt da doch körperliche Einschränkungen bei Konzentration angefangen über körperliche Belastbarkeit, Kreislaufprobleme bis hin zu Schwangerschaftsdemenz und eingeschränktem Sehen… das kann relevant sein.
Juristisch korrekt hast Du die Meldepflicht nach dem Arbeitsgesetz zumindest nicht.
[MOD] Warum bewusst eine falsche Behauptung?
Hi!
Juristisch korrekt hast Du die Meldepflicht nach dem
Arbeitsgesetz zumindest nicht.
Warum behauptest Du es dann mit drei Ausrufezeichen hinter dem Wort „muss“?
Sorry, aber wir befinden uns hier in einem Rechtsbrett, wo Fakten gefragt sind und keine Meinungen.
Ich habe kein Problem damit, wenn Aussagen korrigiert werden - aber es IST ein Problem, wenn Leute meinen, korrekte Antworten korrigierend ergänzen zu müssen - und dabei falsch liegen.
Es ist natürlich nichts gegen eine Empfehlung (es ist besser, es ist dringend anzuraten) einzuwenden.
LG
Guido [MOD]
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Das sehe ich anders, …
…weil ich Unternehemn im Gesundheitswesen berate und es da bei allen meinen Kunden dass muss!!! gibt, wenn sie ihre Pflichten als AG ernst nehmen. Woher auch immer sich diese erst einmal ableitet. Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass es im Arbeitsgesetz steht und zudem auf bestimmte Berufsfelder/Branchen hier Gesundheitswesen abgehoben und sogar noch auf KH im weiten Sinne verwiesen und das auch noch begründet.
Sehe hier keine bewusste falsche Behauptung, nur weil Dir vielleicht in Deinem Unternehmen/Branche diese Auflagen nicht bekannt sind. D.h. nach dem Hinweis gehe ich davon aus, dass sich der ursprüngliche Fragesteller welcher ja in dem Bereich arbeitet noch mal eingehend mit seinem Arbeitsvertrag und den anhängenden Regeln und Pflichten speziell für seine Branche auseinander setzt, sowie den anhängigen Dienstanweisungen.
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[MOD] Darum geht es nicht
Hi!
…weil ich Unternehemn im Gesundheitswesen berate und es da
bei allen meinen Kunden dass muss!!! gibt, wenn sie ihre
Pflichten als AG ernst nehmen.
Es geht hier nicht um Pflichten des ArbeitGEBERS, es wurde nach Pflichten des ArbeitNEHMERS gefragt.
Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass
es im Arbeitsgesetz steht
Dein Zitat war:
…es gibt Berufsfelder, da muss!!! der AN die Schwangerschaft melden
und das ist schlichtweg falsch.
Sehe hier keine bewusste falsche Behauptung, nur weil Dir
vielleicht in Deinem Unternehmen/Branche diese Auflagen nicht
bekannt sind.
Mir SIND diese Auflagen bekannt - ebenso, wie mir bekannt ist, dass ich nichts melden kann, was mir nicht bekannt ist (ist bei mir eh hypothetisch)
D.h. nach dem Hinweis gehe ich davon aus, dass
sich der ursprüngliche Fragesteller welcher ja in dem Bereich
arbeitet noch mal eingehend mit seinem Arbeitsvertrag und den
anhängenden Regeln und Pflichten speziell für seine Branche
auseinander setzt, sowie den anhängigen Dienstanweisungen.
Wozu? Das MuSchG öffnet nicht, d.h. evtl. vereinbarte Plichten der AN zur Meldung wären nichtig.
LG
Guido[MOD]
P.S. Alles weitere bitte per Mail
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