Hallo,
ich stell die Frage, obwohl ich eigentlich schon weiß, wie es rechtlich aussieht.
Eine Person hat einen Arbeitsvertrag bis April 2013.
Im Januar 2012 denkt sie, dass sie da nicht mehr arbeiten möchte und will sich was Neues suchen. Die Marktsituation in dieser Branche ist tatsächlich so, dass es viel mehr Stellen als Bewerber gibt, so dass die Person nach erfolgter Bewerbung im Mai 2012 eine neue Stelle antreten könnte. Die Person glaubte, da sie nicht mehr als 2 Jahre bei dem Arbeitgeber arbeitet, 3 Monate Kündigungsfrist zu haben, und so vorzeitig aus dem Zeitvertrag rauskommen zu können.
Nun stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber sich auf den Vertrag beruft und die Person als Mitarbeiter behalten möchte/muss, weil an Ersatz nicht zu denken ist.
Es ist doch wirklich so, dass ein Zeitvertag für beide Seiten bindend ist, und nicht einfach so einseitig gekündigt werden kann?
Danke
Nicolle