Befristeter Arbeitsvertrag und Zivildienst

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Arbeitsvertrag befristet bis zum 31.05.10 bekommen. Ende 2009 hat mich das Bundesamt für Zivildienst angeschrieben, dass ich zum 01.02.10 Zivildienst leisten soll. Zurückstellung ging nicht, da ich bereits 1 Jahr zurückgestellt wurde. Also habe ich mir eine Stelle gesucht, die ich am 15 März 2010 antreten werde. Auf Nachfrage bei meinem Chef, ob ich danach wieder kommen könnte, bekam ich die Antwort dass mein Arbeitsverhältnis am 31.05.2010 endet und ich somit aus dem Unternehmen ausscheiden werde. Meine Frage: Muss mich der Betrieb nicht für die 2,5 Monate nach meiner Zivi-Zeit noch beschäftigen? Meines Wissens muss der Betrieb den Arbeitsplatz doch erhalten, wenn der MA Zivildienst leistet. Bei mir wäre es somit die Zeit vom 15. März bis zum 31. Mai?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Freundliche Grüße

Hallo,

dein Chef hat leider Recht. Dein befristeter Vertrag läuft während deines Zivildienstes aus. Damit hast du nach dem Zivildienst keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Hättest du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, müßte dein Chef dich nach dem Zivildienst weiter beschäftigen, mindestens aber 3 Monate.

Tip: Frage bei deiner Dienstsstelle nach ob du auch am 01.06.2010 dort anfangen kannst. Dann kannst du noch bis 31.05.2010 in deinem Betrieb arbeiten. Wenn du noch jung bist (Altersgrenze 23 Jahre) wird das Bundesamt für den Zivildienst normalerweise dann auch keine Schwierigkeiten machen. Die wollen das du einen Platz vorweisen kannst. Solltest du aber kurz vor der Altersgrenze stehen, hast du schlechte Karten.

Gruss

R.P.

Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt diese Regelung nicht und schon gar nicht in der von Ihnen dargestellten Weise.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

Hier die Experten. http://www.asfrab.de/
Sehr nett und kompetent. Die können dir das besser erklären als ich.

Gruß

Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt diese Regelung nicht und
schon gar nicht in der von Ihnen dargestellten Weise.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

Können Sie mir des eventuell genauer erläutern?

Klar kann ich das. Man muss dazu nur den Gesetzestext lesen:

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes
bei Einberufung zum Wehrdienst
(Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG):

§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder
zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus
anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.

Hallo Freibier,
Ihr Chef hat recht und die staatliche Zivildienstverwaltung hat wieder einmal erfolgreich einen Arbeitsplatz vernichtet.
Formal gesehen ruht der Arbeitsvertrag während des Wehr- und Zivildienstes. Läuft er in dieser Zeit aus, so endet das Arbeitsverhältnis tatsächlich. Damit sind Sie am Ende des Zivildienstes arbeitslos, es sei denn, Sie finden einen neuen Arbeitgeber.
Das wünscht Ihnen natürlich Peter Tobiassen