Befristeter Arbeitsvertrag

Hi @ll,

nun darf ich mal für jemanden fragen:
Am 08.06.2018 hat der Kollege einen befristeten (bis 31.05.2019) Arbeitsvertrag hier erhalten. Am Mittwoch 29.05.2019 hat der AG angeboten, diesen einen Monat zu verlängern - sonst nichts weiter vorher besprochen bzw. irgendwelche anderen Mitteilungen.

Der Kollege hat sich heute krank gemeldet und bisher nichts seitens des AG’s unterschrieben bzw. zugesagt…

Was soll er nun tun?

Ich habe da auch keine Idee weiter zu - wenn ihr noch was wissen müsstet - fragt einfach

Danke

LG
Ce

Hi Ce,

will der Kollege denn verlängern?

Nach § 14, Absatz 4 TzBfG muss ein befristeter Vertrag schriftlich abgeschlossen werden. Sollte der Kollege also am Montag zur Arbeit kommen und dort nicht relativ unmittelbar einen neuen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben oder an der Arbeit gehindert werden, ist imho ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden.

Viele Grüße
Karin

Krankschreibung läuft die komplette nächste Woche

Arbeitsunfähig erkrankt heißt ja nicht immer, dass man im Bett bleiben muss.
Derjenige sollte zügig den Arbeitgeber kontaktieren und sagen, dass er das Angebot gerne annehmen würde.

Das Arbeitsverhältnis ist beendet zum 31.o5., siehe § 15 (1).

awM

Wenn es geht, am nächsten Montag am Arbeitsplatz sein und arbeiten. Wenn er nicht wieder weggeschickt wird, hat er die Verlängerung. -

Das befristete Arbeitsverhältnis, richtig.

Nun hast du das Wesentliche nicht zitiert, ich mache das mal für dich:

Angenommen, der ehemalige Mitarbeiter kommt am Montag in die Firma. Drei Dinge sind denkbar.

A: Er geht zum Chef, unterschreibt die Verlängerung. -> Befristung wird verlängert.
B: Er grüßt seinen Chef, fängt an zu arbeiten, der Chef lässt ihn arbeiten. -> Unbefristeter Arbeitsvertrag.
C: Er grüßt seinen Chef, der sagt: „Äh, Herr Müller, Sie haben hier nichts zu suchen, Sie arbeiten hier seit dem 31.05. nicht mehr!“ -> Keine Verlängerung, kein Vertrag.

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Hmm, nicht ganz.
Zur Arbeit gehen und dort nicht weggeschickt werden bedeutet im Regelfall das Zustandekommen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses. Eine Umdeutung als konkludentes Verhalten zum Angebot der Verlängerung verbietet sich, weil diese nur schriftlich erfolgen dürfte.

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Ja, das wusste ich eigentlich, ich wollte nur vorsichtshalber nicht zu viel versprechen.

Das wusste ich nämlich nicht!

Das ist nicht das Wesentliche. Denn es liegt alles im Ermessens- und Handlungsspielraum des (heute ehemaligen) Arbeitgebers.

Und mehr ist da nicht.

awM

In deinem Artikel hast du @Karin mit den Worten „ist imho ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden.“ sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen zitiert und darunter

kommentiert.

Ich habe gedacht, diese Aussage würde sich auf das Zitat beziehen.

Das funktioniert so nicht. Zitiere alles Wesentliche, zitiere also so vollständig wie nötig.
Beziehe dich in deiner Aussage auf das Zitat, oder gehe zumindest davon aus, dass man eine Aussage, die unter einem Zitat steht, als auf das Zitat bezogen verstehen wird.

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Hallo,

dem hier

läßt sich abhelfen durch einen Blick in § 14 Abs. 4 TzBfG:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
iVm § 16 TzBfG:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__16.html

Und die Rechtsprechung des BAG hat das dahingehend präzisiert, daß der Arbeitsvertrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu unterzeichnen ist:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=19199

&Tschüß
Wolfgang

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Karin hat Hoffnungen geweckt. Fakt ist aber, dass der befristete Vertrag beendet ist und definitiv kein anderer Vertrag zustande gekommen ist. Nur das zählt.

Der Einfachheit halber gebe ich nur kund, dass der Arbeitnehmer definitiv gekündigt ist.

Alles andere ist fahrlässige Beratung. Wenn anstelle eines konkreten Hinweises, die Annahme des Angebots bis zum Fristende dringend wahrzunehmen, auf ein „alles halb so schlimm“ verwiesen wird. Statt befristet steht unbefristet ins Haus. Gefährliche Ansage, wenn noch ein Zeitfenster da ist.

Hat sie, mein Guter.
Einfach nochmal nachlesen, was ich zitiert habe und meine Antwort darauf.

Und ich denke, @Karin wird kein Problem mit meiner Antwort haben.

awM

Ach, es wurde eine Kündigung ausgesprochen?

Wenn man nicht einmal die grundlegenden Termini zuordnen kann und sich dann zu Fachthemen äußern möchte …

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Bedarf es denn einer bei diesem Vertrag?
Oder ist die Kündigung bereits beinhaltet?

awM

Weder das Eine, noch das Andere.

Das sollte man aber wissen, wenn man sich derart großkotzig in einem Expertenforum zu einem Thema äußert, gerade, wenn man ein im Kontext vollkommen korrektes Zitat aus dem Zusammenhang reißt, weil man sich einfach mal aufspielen will.

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