Befristeter AV bei Betriebsrat

Person X hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Während dieses Vertrages wird er zum Betriebsrat gewählt.
Dass dies keinen Einfluss auf das auslaufen des Vertrags hat, weiß ich mittlerweile.
Aber darf Person X dann einen weiteren befristeten Vertrag bekommen oder muss er unbefristet eingestellt werden?

Person X hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Während

dieses

Vertrages wird er zum Betriebsrat gewählt.
Dass dies keinen Einfluss auf das auslaufen des

Vertrags hat,

weiß ich mittlerweile.
Aber darf Person X dann einen weiteren befristeten

Vertrag

bekommen oder muss er unbefristet eingestellt werden?

Da er sozusagen zur Firma gehört, kann man ihn nicht
einfach wieder Raushauen… Sollte schon ein neuen
bekommen, aber kein Befristeten… Denn so müsste der
immer und immer wieder verlängert werden…

Das kommt darauf an :wink: Er kann einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag bekommen, allerdings nur aus einem Sachgrund heraus. Das soll heißen, er wird erneut befristet eingestellt, wenn er/sie für die Zeit eines Mutterschaftsurlaubes, einem Projekt über einem Zeitraum X oder Vertretung für eine erkrankte Person übernimmt. Also ein tatsächlicher Grund vorhanden ist. Andere Alternative wäre, wenn in einem Haus z. B. die X GmbH und die XY GmbH sind und der befristete Vertrag zunächst bei X GmbH war und nun bei der XY GmbH erfolgen soll (obwohl vielleicht die beiden Unternehmen eine Einheit bilden, sind dies doch 2 unterschiedliche Gesellschaften, wo jeweils eine Befristung erfolgen könnte). Sollte der Grund nicht da sein und es wird trotzdem befristet weiter beschäftigt, so wird der AV automatisch unbefristet. Also den Arbeitgeber nicht unbedingt darauf aufmerksam machen, dass er für die erneute Befristung einen sachlichen Grund benötigen würde :wink:

Viel Erfolg
Sigrid

Hallo,

bei uns sind auch demnächst Betriebsratswahlen und ich habe mir schon dieselbe Frage gestellt. Ich kenne mich zwar in beiden Dingen ganz gut aus, aber im Zusammenspiel bin ich leider auch etwas überfragt.
Aber ich denke mir es ist wie bei der Schwangerschaft. Der Vertrag läuft aus egal welche Umstände sich inzwischen ergeben haben. Dafür ist die Befristung unter anderem auch da.
Hoffe es hilft weiter.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

auch wenn Person X zum BR gewählt wurde, muss der AG noch lange nciht die Befristung in einen unbefristeten Vertrag umwandeln. Da zählt nur das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Er kann maximal drei mal und maximal 24 Monate den Arbeitsvertrag befristen und mit Ablauf den „BR“ nicht weiterbeschäftigen. Dann war es das mit seiner BR Zeit.

best regards

Michael

tut mir leid … die Frage kann ich leider nicht beantworten … ich würde mal bei der Gerkschaft nachfragen.
mfg hajo

Entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes, erlischt gem.§ 24 Nr.3 BetrVG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses im konkreten Fall durch Zeitablauf des befristeten Arbeitsvertrags.
Grundsätzlich ist es so, dass der AG – unabhängig vom Betriebsratsamt -  nur im Rahmen des TzBfG eine weitere (Anschluss)Befristung vornehmen kann.
Es besteht umgekehr aber kein Anspruch aufgrund des BR-Amtes auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies sind zwei getrennte Rechtsfragen.
Wenn also der BR-Kollege noch eine Befristung nach dem TzBfG „vertragen“ kann, dann kannn der AG diese auch vereinbaren.

Meiner Meinung nach kann die Person X einen weiteren unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, vorausgesetzt alle Voraussetzungen für eine Befristung treffen zu.
Da sich diese aber vor einiger Zeit geändert haben, kann ich sie hier leider nicht aufführen, da ich nur die alten Regeln kenne.
Gruß Wolkenbub

leider nicht, deshalb ist ein befristeter Vertrag ein „BR-Killer“ (war im Urlaub, deshalb Antw. erst jetzt)