Befristeter AV kürzer als vertragliche Bindung

Hallo,

ich habe hier mal eine arbeitsrechtliche Frage, vielleicht kennt sich jemand aus.

Ich habe ein duales Studium zum Handelsfachwirt gemacht, d.h. Kauffrau und Handelsfachwirtin zusammen in knapp 3 Jahren mit Blockschule und komplett vom Arbeitgeber finanziert. Bei Ausbildungsbeginn habe ich eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, dass ich nach Ausbildungsende noch 2 Jahre im Unternehmen bleiben muss. Jetzt bietet mir mein Arbeitnehmer wie erwartet einen befristeten Arbeitsvertrag an. Nur ist dieser jetzt auf ein Jahr befristet mit dem Zusatz, das die Rückzahlungsverpflichtung vom Traineevertrag weiter bestehen bleibt.

Heißt das jetzt, dass sich die Firma nur für 1 Jahr an mich bindet, ich aber trotzdem für 2 Jahre verpflichtet bin. Ist das rechtlich überhaupt durchsetzbar oder kann ich verlangen, dass die Fristen angeglichen werden (also entweder beide 2 Jahre gebunden oder beide nur 1Jahr).

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße,
Diana

Hey,

sorry, aber bei Rechtsfragen muss ich leider passen…
Hoffe, du findest eine brauchbare Antwort…

LG
Gaby

Meiner Auffassung nach müsste der Vertrag auch auf zwei Jahre laufen. U.U. beim zuständigen Integrationsamt nachfragen.
MfG
BVP

Na, die Arbeitgeber sind heute so was von …

Ich habe leider keine Ahnung. Frag´ doch mal bei der IHK nach, ob so was rechtlich ok ist!

Viel Erfolg,
hopser6

Hallo Diana
Leider kenne ich das Deutsche Arbeitsrecht zu wenig.
mache Dich schlau ev. bei einer unentgeltlichen Rechtshilfe, Arbeitsamt, Arbetsgericht oder bei einer Gewerkschaft.
Gruss
Godi

Hallo,
ich habe arbeitsrechtlich zu wenig Erfahrung, um die Frage stichhaltig zu beantworten. Aber ich würde mir die Zusatzvereinbarung über 2 Jahre noch mal genau ansehen. Üblicherweise wird hier nur vereinbart, dass der Arbeitnehmer nicht kündigen darf. Wenn er das Unternehmen verlassen muß, weil der Vetrag nicht verlängert wird, greift das dann nicht. Und ich empfehle immer den „direkten“ Weg, also in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat fragen, die wissen schließlich besser über ihre Verträge Bescheid als ein Externer.

Viel Erfolg.

TS

Tut mir leid, aber ich bin kein Experte für Arbeitsrecht.

S. Thies