Befristeter AV und Betriebsratsmitglied

hallo,

mich interessiert da mal ein Fall, bei dem ich auch durch intensive recherche nicht weiterkomme. Mir ist bekannt, dass Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz geniessen, doch wie verhält es sich bei befristeten Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsratsmitglied? Soweit ich informiert bin, kann sich jeder der 18 jahre alt ist, zur Betriebsratswahl stellen und geniesst besonderen Kündigungsschutz. Doch wie sieht es bei befristeten Arbeitsverhältnissen aus? Kann man durch eine Betriebsratsmitgliedschaft seinen befristeten AV verlängern? Ist man für die gewählte Betriebsratszeit nicht kündbar?

Diese Fragen beschäftigen mich seit kurzem und ich komme mit der Antwortsuche selbst nicht weiter.

Ich danke im Voraus für die schnellen Antworten und Hilfesuche bei meinen Fragen.

hallo,

Kann man durch eine
Betriebsratsmitgliedschaft seinen befristeten AV verlängern?

Nö, kann man eigentlich nicht, da ja ein befristeter Vertrag ausläuft … und nicht der Kündigung bedarf.

Ist man für die gewählte Betriebsratszeit nicht kündbar?

Der Kündigungsschutz besteht schon, aber eben dann nur für die Zeit bis Ende des befristeten Vertrages.

MfG

hmm da danke ich für die schnelle und aufschlussreiche information

befristeter AV und Betriebsratsmitglied
Hallo,
sehr interessante Frage.

als Nichtjurist würde ich den folgenden Artikel des BetrVG heranziehen
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__
"Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch


3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

"

Eine Unbefristung oder Verlängerung erreichst Du durch die Mitgliedschaft jedenfalls nicht, wie Xolophos richtig bemerkte.

Und für die Zeit der Mitgliedschaft im BR gilt §15 KSchG, also nur die Kündigung aus wichtigem Grund (dafür müsstest Du dann z.B. dem Geschäftsführer auf den Mund boxen :wink:) :
http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1

HTH Bobesch (ExBRMitglied)