Hallo miteinander,
ich beschäftige mich gerade mit folgendem Gedankenkonstrukt:
Man nehme an, es gäbe ein Internet-Unternehmen, dass sich darauf spezialisert hat, große Mengen an Waren oder Dienstleistungen günstig und natürlich nicht ohne Werbeeffekt „an den Mann zu bringen“. Nennen wir das Unternehmen Group*n.
Ein Kunde kauft über diese Plattform einen Gutschein über eine Wellness Anwendung. Dieser Gutschein ist 6 Monate bis zum 10. September 2011 gültig, der Gutschein wird zum Geburtstag verschenkt. Durch Krankheit kann die Beschenkte den Gutschein nicht wahrnehmen. Das Unternehmen ist nun heute am 15.09.11 (erster Kontaktversuch am 08.09.11) nicht mehr bereit den Gutschein einzulösen. Dies wird ziemlich lapidar auf der Homepage verkündet (Betriebsferien ab 12.09.11, Gutscheine nicht mehr einlösbar).
Sicherlich ist der Kunde und auch die Beschenkte selber Schuld (es war genug Zeit den Gutschein einzulösen), aber ist eine 6monatige Gutschein-Befristung rechtens? Ich habe das sowas im Hinterkopf. Diese ziemlich kurz gehaltene Verkündung per Homepage sagt wohl ziemlich sicher aus, dass diese Person a) nicht kulant ist (ich hätte durchaus eine gewisse Summe als Aufwandsentschädigung bezahlt) und b), dass dieses Problem nicht nur einen Kunden betrifft.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank!
