Ich habe vor einem Jahr auf einem Campingplatz einen Grundstücksmietvertrag abgeschlossen. Dieser sieht eine private Nutzung des Grundstücks vor, und erlaubt das Errichten eines kleinen Ferienhauses. Der Vertrag ist auf eine Dauer von vier Jahren festgelegt, in der ich nicht kündigen kann und der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht hat. Anschließend ist eine jährliche Kündigung zum Jahresende möglich.
Bei Wohnungsmietverträgen ist eine Befristung nur zulässig, wenn ein Grund hierfür im Vertrag angegeben wird. Ist das nicht der Fall, ist der Vertrag als ein unbefristeter anzusehen, mit entsprechenden Kündigungsfristen. Kann mir jemand sagen, ob dieses in meinem Fall auch so ist?
FAQ:1129
Hallo,
Kann mir
jemand sagen, ob dieses in meinem Fall auch so ist?
können schon, dürfen nicht. Siehe FAQ:1129
Gruß
Joschi
Danke Joschi,
die FAQ hätte ich genauer lesen sollen. Ich habe es entsprechend den Vorgaben nochmal umformuliert.
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