Person A hat in seinem Mietvertrag einen befristeten Kündigungsausschluss, der zum 31.08.2010 endet. Könnte er erst ab diesem Datum Kündigen und somit frühstens am 30.11.2010 aus der Wohnung oder könnte er bereits vorher kündigen und zum 31.08.2010 aus der Wohnung?
nunja, die frage hast du dir selbst schon beantwortet - wenn die kündigung bis zum 31.08. ausgeschlossen ist, dann kann sie eben erst ab dem 01.09. erfolgen. folgich würde die kü-frist eben auch erst ab dem 01.09. zählen.