Hallo Forumbesucher!
Besteht eine Möglichkeit für einen Mieter A nach der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen wenn man folgenden Pasus im Mietvertrag haben würde nach einem Standardmietvertrag der jedermann zugänglich ist zum Beispiel: § 2 Mietzeit :Befristeter Kündigungsausschluss. Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2006. Mieter und Vermieter verzichten wechselzeitig für die Dauer ab Vertragsbeginn bis zum 31.03.2007 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals nach dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beiderseitigen Verzicht das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt.
Frage kann man unter dem oben aufgeführten Pasus nach der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen oder nicht? Welche Möglichkeiten bestünden der Person Mieter A.
Hi,
FAQ:1316
Eine Kündigung ist demnach nicht möglich.
Gruß Stefan
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Oki danke dann weiss ich bescheid.
Gruss Esra