Hallo Mietexperten,
wenn im Mietvertrag bei einem befristeten Kündigungsausschluss als Enddatum der 31.12.2015 steht, beduetet dass, das ich am 30.09.2015 kündigen kann um am 01.01.2016 raus zu sein? Oder darf ich erst ab 01.01.2016 die Kündigung einreichen und bin dann erst Ende März raus??
Bitte um HIlfe!
Marco