Befristeter Mietvertrag

Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage: wir haben mit unseren Büroräumen einen befristeten Mietvertrag, welcher noch über 2 Jahre läuft. Wenn nun der Vermieter seinerseits fristlos kündigt, wie sieht es denn dann mit der Restlaufzeit aus? Sind wir da noch zu Zahlungen verpflichtet?

Der Vermieter kann nicht ohne weiters fristlos kündigen; es sei denn, Sie hätten gegen die mietvertraglichen verinbarungen in einer Weise verstoßen, dass eine solche Form der Kündgiung gerechtfertigt wäre! Er kann mit Ihnen eine Aufhebungsvereinbarung schließen, nach der Sie dann ab der verinbarten Beendigung des Mietverahältnisses nicht mehr zahlen.

hallo bagira,

ich denke, wenn der vertrag in beiderseitigen einverständnis aufgehoben wird, wird die zahlungspflicht aufgehoben

Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage: wir haben mit
unseren Büroräumen einen befristeten Mietvertrag, welcher noch
über 2 Jahre läuft. Wenn nun der Vermieter seinerseits
fristlos kündigt, wie sieht es denn dann mit der Restlaufzeit
aus? Sind wir da noch zu Zahlungen verpflichtet?

Hallo, soviel wie ich weiß, ja. Kenne mich aber leider nur wenig mit Gewerbemietverträgen aus. Im privaten Bereich gibt es keine Zeitmietverträge.

totaler Quatsch, sicher gibt es im privaten Bereich befristete Mietverträge.

Hallo, soviel wie ich weiß, ja. Kenne mich aber leider nur
wenig mit Gewerbemietverträgen aus. Im privaten Bereich gibt
es keine Zeitmietverträge.

das ist ja eben das Problem…wir wollen eigentlich vorzeitig raus, aber der Vermieter möchte das nicht…wenn wir deshalb jetzt grob vertragsbrüchig werden, beispielsweise Zahlungsverzug, so dass er fristlos kündigt, was passiert dann mit der Restlaufzeit?

Du hast recht, aber nur sehr eingeschränkt: Zu den zulässigen Gründen zählen unter anderem Eigenbedarf des Vermieters nach Ablauf der fest bestimmten Mietzeit, bauliche Änderungen oder Veränderungen der Mietsache oder die spätere Nutzung als Werkwohnung. Ansonsten sind Zeitmietverträge unzulässig! Man kann einen beiderseitigen Kündigungsausschluss vereinbaren, max 4 Jahre

fristlose kündigung des vermieters muss besondere, schwerwiegende gründe haben. wenn du dazu mit nichtzahlung od. verhalten beitrag geleistet hast, kann der vermieter für die restlaufzeit die miete als schadenersatz verlangen, aber nur solange, wie die mietsache schlechter und/oder unvermietet ist.

dann bezweifle ich, dass er fristlos kündigen wird. wahrscheinlicher ist, dass er ein mahnverfahren einleitet, um die ihm vertraglich zugesicherten mieteinnahmen einzufordern. das würde zusätzliche mahnverfahrenskosten für euch verursachen.