Befristeter Mietvertrag

Hallo

ich wohne in miete. Da habe ich einen befristeten mietvertrag in folgender Form. „Der mietvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr wenn er nicht 3 monate vor ablauf des Mietjahres gekündigt wird“. Nun möchte ich aus diesem Mietvertrag raus weil ich ab 09/03 studieren werde. (Wohnung ist zu teuer) Der Mietvertrag wurde 09/00 abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit vorher zu kündigen?

M.E. ist das nicht legal, sondern Du musst aus jedem Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aussteigen können.
Aber warte mal die Meinung/Aussage der wahren Experten hier ab. :wink:

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Hallo Steffen,

ich wohne in miete. Da habe ich einen befristeten mietvertrag
in folgender Form. „Der mietvertrag verlängert sich
automatisch um ein Jahr wenn er nicht 3 monate vor ablauf des
Mietjahres gekündigt wird“. Nun möchte ich aus diesem
Mietvertrag raus weil ich ab 09/03 studieren werde. (Wohnung
ist zu teuer) Der Mietvertrag wurde 09/00 abgeschlossen. Gibt
es eine Möglichkeit vorher zu kündigen?

Nein. Der Mietvertrag ist zum 31.08.2004 kündbar mit einer Vorankündigungsfrist von drei Monaten.

Hier gibt es nur folgende Möglichkeiten:

Der Vermieter stimmt einer vorzeitigen Vertragsaufhebung zu.

Du stellst dem Vermieter Deine Lage, insbesondere die Änderung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse dar und beantragst die Nachmieterstellung. Unter den bei Dir bestehenden Gründen muss der Vermieter einen Nachmieter dulden, sofern Du in eine andere Stadt ziehen musst. Auch die wirtschaftliche Situation führt dazu, dass durch Nachmieterstellung das Mietverhältnis ab dem Termin beendet werden kann, wenn der Nachmieter einzieht. Bitte aber die Stellung des Nachmieters schriftlich vereinbaren. Du musst dann dem Vermieter entsprechende Interesenten bringen. Wenn diese in Deinen Vertrag eintreten und die Miete und die Nebenkosten zahlen können, muss er einen der Interessenten nehmen. Lehnt er einen Interessenten ab, z.B. weil es ein Ausländer ist, endet Dein Mietverhältnis zu dem Termin, zu welchem der Ausländer eingezogen wäre.

Gruss Günter

M.E. ist das nicht legal, sondern Du musst aus jedem
Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aussteigen
können.
Aber warte mal die Meinung/Aussage der wahren Experten hier
ab. :wink:

Hallo ashara,

grundsätzlich hast Du recht wenn es sich um Mietverträge handelt, die nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden oder wenn es sich um Zeitmietverträge in der neuen Form handelt, die ab 01.09.2001 geschlossen wurden.

Bei Zeitmietverträgen vor dem 01.09.2001 abgeschlossen gilt das alte Recht. Auch normale Mietverträge vor dem 01.09.2001 sind nach dem Urteil des BGH v. 18.06.03 VIII ZR 240/02 ; VIII ZR 324/02; VIII ZR 339/02; VIII ZR 355/02 mit den alten Kündigungsfristen gültig. Lediglich Altmietverträge mit der Klausel „Es gilt das Gesetz“ haben, egal wie lange das Mietverhältnis dauert drei Monate. Diese in Mietverträgen enthaltene Klausel findet man aber kaum noch in Mietverträgen nach 1979.

Gruss Günter

Danke für die Erklärung, Günther! :smile:

Danke für die Erklärung, Günther! :smile:

Ok alles klar danke für Deine Hilfe