Hallo zusammen,
Ein Mietvertrag wurde befristet auf ein Jahr bis zum 31.5.10 abgeschlossen. Der Mieter hat am 28.5. eine Kündigung zum 1.8.10 ausgesprochen. Die Miete wurde zum 1.6. überwiesen. Nun hat der Vermieter ziemlichen Krach mit dem Mieter und hat am 4.6. ein Schreiben geschickt in dem er den Mieter auffordert die Wohnung unverzüglich zu verlassen da er ja jetzt bereits unberechtigt dort wohnen würde. Der Vermieter hat dem Mieter eine Frist bis zum 12.6. gesetzt in der er ausgezogen sein muss und die notwendigen Renovierungen ausgeführt haben muss.
Ist dies so einfach? Kann der Vermieter eine Familie mit 3 Kindern einfach so auf die Straße setzen?
War der Mietvertrag befristet auf ein Jahr mit automatischer Verlängerung des Mietverhältnisses ohne Befristung nach Ablauf des Jahres?
Oder was sollte nach dem einen Jahr passieren?
Wusste der Mieter quasi, dass er nach 12 Monaten ausziehen muss und keine weitere Verlängerung geplant war, dann hätte er sich deutlich vor Ablauf des Jahres mit dem Vermieter einigen sollen, dass er gerne einige Monate länger in der Wohnung bleiben möchte.
Der Vermieter kann in diesem Fall natürlich fordern, dass der Mieter zeitnah auszieht, es sei denn, er hat bereits vor dem Streit einer Weitervermietung zugestimmt.
Er kann trotzdem eine Familie mit 3 Kindern nicht vor die Tür setzen sondern muss eine Räumungsklage anstrengen - für deren Kosten er in Vorlage treten muss. Die Zeit, die es dauern wird, bis die Klage entschieden wurde, wird in etwas der Zeitspanne entsprechen, die der Mieter länger in der Wohnung bleiben will.
Daher ist die Nervenschonendste Lösung, den Mieter die 3 Monate länger wohnen zu lassen und sich nicht zu ärgern.
Anders verhält es sich, wenn nach Ablauf des Jahres eine unbefristete Mietzeit automatisch beginnt. In dem Fall hat sich der Mieter richtig verhalten und kann länger in der Wohnung wohnen bleiben, weil er ja bereits in einem unbefristeten Mietverhältnis ist. In dem Fall muss er sich nur an die im Vertrag vereinbartenKündigungsfristen halten.
Viele Grüße,
Nina