Befristeter Mietvertrag

Hallo,

folgender Fall:

angenommen ein Vermieter möchte einem potentiellen neuen Mieter einen befristeten Mietvertrag geben, welche Möglichkeiten gäbe es da?

Der Mietvertrag soll vorerst auf 6 Monate befristet werden, da der neue Mieter bei seinem vorherigen Mietverhältnis sehr schlecht gezahlt hat und auch lange Mietschulden hatte. Der Vermieter möchte dem Mieter trotzdem eine Chance geben und es erst mal 6 Monate „testen“ - wenn es zu keinen Zahlungsunregelmäßigkeiten kommen würde, dann würde der Mietvertrag auch unbefristet verlängert werden.
Der Mieter wäre einverstanden - welche rechtliche Möglichkeiten gäbe es da?

Danke!!

Hallo,

das hört sich nach faulen Ausreden des Vermieters an, denn wo ist geregelt, dass das befristete Mietverhältnis verlängert werden sollte?
Schon abgeklärt, ob da ein Verkauf ansteht oder ggf. andere Personen in 6 Monaten da einziehen sollten?
Diese Vorgehensweise ist absolut unüblich, man kann nur anraten, die Finger davon zu lassen, denn wenn nach 6 Monaten kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, steht man „über Nacht auf der Straße“.
mm

Jeder schützt immer die Mieter, aber wer schützt die Vermieter?
Wenn Mieter monatelang nicht bezahlen und Wohnungen runterwirtschaften - das ist ja ok, aber die andersrum? Als Vermieter kann man zwar kündigen, aber wenn der Mieter nicht auszieht…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Möglichkeit gibt!?

denn wenn nach 6 Monaten
kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, steht man „über
Nacht auf der Straße“.

das ist unsinn. da kein konkreter, im gesetz vorgesehener grund im mietvertrag steht, ist die befristung ganz einfach ungültig und der mietvertrag unbefristet.

lies mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

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Hallo Sonnenschein,

wenn im Mietvertrag handschriftlich vereinbart wird, dass der Mieter ausdrücklich eine Befristung auf 6 Monate wünscht, da er danach nach … verziehen wird, dann könnte das klappen.

Wenn er aber danach nicht auszieht, keine weitere Miete zahlt, kein pfändbares Einkommen/Vermögen hat, dann hätte der Vermieter trotzdem die A…karte gezogen, da er den langwierigen Gerichtsweg beschreiten müsste, trotz dieser Mietvertragsklausel.

Besser Finger weg davon.

Viele Grüße
Boris

wenn im Mietvertrag handschriftlich vereinbart wird, dass der
Mieter ausdrücklich eine Befristung auf 6 Monate wünscht, da
er danach nach … verziehen wird, dann könnte das klappen.

ach? warum nur sieht es das gesetz (http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html) anders, als du dir das vorstellst?

Ich bin zwar kein Jurist, aber engagierter Vermieter.
In §575 kann ich nicht erkennen, dass es dem Vermieter untersagt sei, im Mietvertrag ausdrücklichen Wünschen des Mieters zu folgen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

So die Theorie. In der Praxis würde ich vom Versuch abraten, da die zwangsweise Räumung der Wohnung durch den Vermieter bei Nichtbefolgen der abgelaufenen Mietzeit für den Vermieter sehr langwierig und kostspielig sein wird wegen vermuteter Vermögenslosigkeit des Mieters.
Eigentlich ist es für den Vermieter dann doch egal, ob ein befristeter Mietvertrag abgelaufen ist oder ein unbefristeter Mietvertrag wegen Mietschulden durch den Vermieter gekündigt wurde. Der Vermieter hat die gleichen Probleme.

Ich bin zwar kein Jurist, aber engagierter Vermieter.

aber lesen kannst du doch?

In §575 kann ich nicht erkennen, dass es dem Vermieter
untersagt sei, im Mietvertrag ausdrücklichen Wünschen des
Mieters zu folgen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

absatz 4: " Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
wo steht da, dass man das doch darf, wenn der vermieter das den mieter verlangen lässt? wo steht, dass man das durch handschriftliche passagen umgehen kann?

wenn der mieter zu einem bestimmten termin raus will, kann er 3 monate vorher kündigen. es benötigt einen kündigungstermin bei abschluss des mietvertrags genauso dringend wie ein drittes nasenloch. natürlich kann das der mieter dem vermieter versprechen, aber er muss sich nicht dran halten. weil es eine ungültige vereinbarung ist. steht im gesetz.