Befristeter Mietvertrag. Begründung?

Ich hab mich schon in verschiedenen Richtungen umgehört. Es geht mir um einen Mietvertrag, der auf eine bestimmte Zeit befristet ist, dann aber unbefristet weiterlaufen soll.

Einige sagen seit September 2001 müssen befristete Mietverträge begründet werden, sonst sind es unbefristete Mietverträge. Also muss begründet werden, warum der Vertrag befristet ist (hab ich zumindest so verstanden)

Andere sagen, wenn die Befristung nur wie eine Art Mindestlaufzeit ist, gilt das so wie es da steht.

Schmeiß ich da irgendwelche Vorschriften zusammen, die gar nicht zusammengehören. Oder ist davon eine Aussage falsch.

Vielen Dank im Voraus.

Einige sagen seit September 2001 müssen befristete
Mietverträge begründet werden, sonst sind es unbefristete
Mietverträge. Also muss begründet werden, warum der Vertrag
befristet ist (hab ich zumindest so verstanden)

Das ist richtig, wobei das BGB sehr genau vorgibt, welche Begründungen zulässig sind.

Andere sagen, wenn die Befristung nur wie eine Art
Mindestlaufzeit ist, gilt das so wie es da steht.

Auch das ist im Prinzip richtig, wobei man das dann nicht eine Befristung des Vertrages nennt sondern einen befristeten Verzicht auf das Kündigungsrecht. Siehe auch FAQ:1316