Ich hab mich schon in verschiedenen Richtungen umgehört. Es geht mir um einen Mietvertrag, der auf eine bestimmte Zeit befristet ist, dann aber unbefristet weiterlaufen soll.
Einige sagen seit September 2001 müssen befristete Mietverträge begründet werden, sonst sind es unbefristete Mietverträge. Also muss begründet werden, warum der Vertrag befristet ist (hab ich zumindest so verstanden)
Andere sagen, wenn die Befristung nur wie eine Art Mindestlaufzeit ist, gilt das so wie es da steht.
Schmeiß ich da irgendwelche Vorschriften zusammen, die gar nicht zusammengehören. Oder ist davon eine Aussage falsch.
Vielen Dank im Voraus.