Hallo,
ich habe mich jetzt durchs I-Net gewurschtelt und finde einfach nix zum Thema Kündigungsfristen bei befristeten Mietverträgen GEWERBE gefunden.
Angenommen es gibt einen befristeten Mietvertrag für 1 Jahr, der sich bei ausbleibender Kündigung jeweils um 1 Jahr verlängert. Als Kündigungsfrist sind jedoch 6 (!) Monate anberaumt.
Ist dies bei einer so kurzen Mietdauer überhaupt zulässig? Oder greift auch hier das neue Gesetz, dass der M mit 3 Monaten Frist kündigen kann?
Danke.
Liebe Grüsse
Hallo,
Angenommen es gibt einen befristeten Mietvertrag für 1 Jahr,
der sich bei ausbleibender Kündigung jeweils um 1 Jahr
verlängert. Als Kündigungsfrist sind jedoch 6 (!) Monate
anberaumt.
Ist dies bei einer so kurzen Mietdauer überhaupt zulässig?
Im Gesetz steht nichts, was dagegen spricht. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist sogar mindestens genauso lang, meist sogar noch länger: Der Wortlaut des Gesetzes ist „spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs“ (§ 580a Abs. 2 BGB), also z.B. am 3. April 2009 zum 30. September 2009 (= knapp 6 Monate) oder am 4. April 2009 zum 31. Dezember 2009 (= knapp 9 Monate).
Oder greift auch hier das neue Gesetz, dass der M mit 3
Monaten Frist kündigen kann?
Dieses gar nicht mal so neue Gesetz, das du wahrscheinlich meinst, gilt nur für Wohnraum.
Gruß