Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe im Juli letzten Jahres einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter begründete die Befristung damit das er beabsichtigt die Wohnung demnächst zu verkaufen und mich so „schützen“ möchte. Die Begründung steht jedoch nirgends im Mietvertrag. Aufgrund persönlicher Gründe wollte ich den Vertrag nun kündigen, weil mir der Vermieter zugesagt hat das dies trotzdem möglich wäre, und nun beruft er sich auf die Befristung und weiß natürlich nichts mehr von der mündlichen Zusage und verkauft hat er die Wohnung auch noch immer nicht. Jetzt habe ich gelesen das in dieser Form der Vertrag nun gar nicht rechtens ist. Ist das wirklich richtig das ich den Mietvertrag ganz normal kündigen kann?
Es wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte. Vielen Dank im vorraus. LG Judith
ein sog. unqualifizierter zeitmietvertrag ist mit letzter BGB reform unter gegangen, ergo hast du es mit einer 3-monatigen k-frist zu tun, ob es dem vermieter passt oder nicht.
ein sog. unqualifizierter zeitmietvertrag ist mit letzter BGB
reform unter gegangen, ergo hast du es mit einer 3-monatigen
k-frist zu tun, ob es dem vermieter passt oder nicht.
Hallo Peter, vielen Dank für die schnelle Antwort. Werd meinen Mietvertrag nochmal genau ansehen ob es nicht doch noch irgendwo einen Haken gibt und dann kann ich also echt aus der Wohnung raus… Klasse. Vielen Dank nochmal
Hallo, ein befristeter Mietvertrag, ohne Angabe von Gründen, ist nicht zulässig, der Vertrag ist also unbefristet. Es gibt außerdem nur wenige Gründe, die hier zulässig sind. Sollte der Grund wegfallen, wäre es automatisch auch ein unbefristeter Mietvertrag.
Eine Ausnahme, die sich quasi wie ein befristeter Vertrag verhält, ist der beiderseitige Kündigungsverzicht. Hier brauchen keine Gründe angegeben werden und ist bis max. 4 Jahre zu vereinbaren. Die Betonung liegt dabei aber auf „beiderseitig“. Ein einseitiger Kündigungsverzicht ist nicht gestattet, das würde Sie als Mieter übermässig benachteiligen.
Viele Grüße
Hallo Fred,
erstmal vielen Danke für die Information, tja dann sieht die Welt leider doch wieder anders aus. Das steht auch drin. Also hab ich wirklich keine Chance? Es gibt ja Zeugen als er mir das so gesagt warum er den Vertrag befristen will. Kann man das das nicht anfechten?
Liebe Grüße und einen schönen Tag.
In diesem Fall können Sie von dem gesetzlichen Kündigungsrecht von drei Monaten Gebrauch machen. Der Befristungsgrund ist „an den Haaren“ herbeigezogen und dient damit ausschließlich in unzulässiger Weise dem Vorteil des Vermieters, der Sie mit dem „Schutzhinweis“ insoweit arglistig getäuscht hat, dass er Ihnen verschwiegen hat, dass ein Kauf keinen bestehenden Mietvertrag bricht. Er wird sich hüten, eine solchen Fall zum Rechtsstreit zu erheben!
Hallo,
mein Vermieter ist selbst Anwalt und ich glaube er fühlt sich da sehr sicher, weil ich ja keine Ahnung von diesen Dingen habe. Aufgrund der Hinweise hier hab ich jetzt mal einen Termin beim Mieterbund gemacht und werd sehen was man da unternehmen kann. Ich danke erstmal allen für die Hilfe und den Rat. LG Judith
erstens du kannst jederzeit den mietvertrag kündigen da kann er absolut nichts machen
zweitens wenn es nicht im mietvertrag steht ist es auch nicht rechtens und er kann gar nichts machen und bei einer mündlichen zusage solang es nicht auf dem papier steht hat er pech
mfg
Hallo,
hm, verstehe Ihren Unmut nicht. Haben Sie verstanden, was ich geschrieben habe? Sie wollen doch kündigen, richtig? Da der Vertrag unbefristet ist, können Sie mit einer 3-Monatigen Frist kündigen.
Gruß Fred
Guten Abend,
sie haben doch geschrieben das, wenn ein beiderseitiger Kündigungsverzicht drin steht dann muss die Begründung nicht im Mietvertrag stehen. Oder habe ich da jetzt was mißverstanden?
Hallo aus Bernburg
seit September 2001 können nach dem Willen des Gesetzgebers von den Mietvertragsparteien nur noch so genannte „qualifizierte Zeitmietverträge“ abgeschlossen werden. Hier ist schon im Mietvertrag der Grund für die zeitliche Beendigung anzugeben, also etwa Eigenbedarf der Vermieters, Verkauf, Abriss oder Totalsanierung der Wohnung. Schließen Vermieter und Mieter einen Vertrag mit fester Laufzeit, ohne einen konkreten Grund für die Befristung anzugeben, ist dieser tatsächlich gewollte „einfache“ Zeitmietvertrag dann rechtlich wie ein unbefristeter Mietvertrag anzusehen. Das bedeutet, der Vertrag kann mit den „normalen“ Kündigungsfristen zu jeder Zeit gekündigt werden.
LG vom BernburgerKerl
ich habe ein Problem. Ich habe im Juli letzten Jahres einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter begründete die Befristung damit das er beabsichtigt die Wohnung demnächst zu verkaufen und mich so „schützen“ möchte. Die Begründung steht jedoch nirgends im Mietvertrag. Aufgrund persönlicher Gründe wollte ich den Vertrag nun kündigen, weil mir der Vermieter zugesagt hat das dies trotzdem möglich wäre und nun beruft er sich auf die Befristung und weiß natürlich nichts mehr von der mündlichen Zusage und verkauft hat er die Wohnung auch noch immer nicht. Jetzt habe ich gelesen das in dieser Form der Vertrag nun gar nicht rechtens ist. Ist das wirklich richtig das ich den Mietvertrag ganz normal kündigen kann? Es wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte. Vielen Dank im vorraus. LG Judith
Guten Abend,
sie haben doch geschrieben das, wenn ein beiderseitiger
Kündigungsverzicht drin steht dann muss die Begründung nicht
im Mietvertrag stehen. Oder habe ich da jetzt was
mißverstanden?
Hallo, Sie haben von einen befristeten Vertrag ohne Begründung geschrieben, nicht von einem beiderseitigen Kündigungsverzicht. Es müßte also im Vertrag etwa folgendes stehen: Die Parteien vereinbaren, dass eine ordentliche Kündigung für den Mieter und für den Vermieter für die Dauer von 36 Monate / oder bis zum 30.09.2013 ausgeschlossen ist.
Nicht erlaubt wäre, wenn im Vertrag stehen würde, dass nur Sie für eine gewisse Dauer nicht kündigen dürfen.
Nicht erlaubt wäre auch, wenn im Vertrag stehen würde: Der Vertrag ist befristet bis zum 30.09.2010.
Viele Grüße
Guten Abend,
sie haben doch geschrieben das, wenn ein beiderseitiger
Kündigungsverzicht drin steht dann muss die Begründung nicht
im Mietvertrag stehen. Oder habe ich da jetzt was
mißverstanden?
Hallo, nochmal was zu diesem Thema:
Mietvertrag mit Kündigungsausschluss
(dmb) Mieter und Vermieter können wirksam einen Kündigungsausschluss oder einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbaren. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist eine derartige Vertragskonstruktion für Mieter ausnahmsweise dann sinnvoll, wenn sie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung anmieten und sie das Kündigungsrisiko „Eigenbedarf“ einschränken wollen. Einfache, zeitlich befristete Mietverträge können seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr abgeschlossen werden.
Wird ein Kündigungsausschluss vereinbart, schließen Mieter und Vermieter rechtlich gesehen einen unbefristeten Mietvertrag ab. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ausgeschlossen wird allerdings für einen bestimmten Zeitraum das Recht, überhaupt kündigen zu dürfen (BGH VIII ZR 2/04; BGH VIII ZR 179/03 und BGH VIII ZR 294/03).
Beiderseitige Kündigungsverzichte, das heißt der Kündigungsverzicht von Mieter und Vermieter, in Formularmietverträgen sind für längstens vier Jahr wirksam (BGH VIII ZR 27/04).
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 81/03) soll mit Hilfe einer Individualvereinbarung sogar ein einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters für fünf Jahr möglich sein.
Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes hat der Kündigungsverzicht im Ergebnis die gleichen Wirkungen wie ein auf mehrere Jahre angelegter einfacher Zeitmietvertrag. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist praktisch nicht möglich. Die mit der Mietrechtsreform eingeführte dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter wird dem Grunde nach unterlaufen. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt vor Unterschrift unter einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss die Rechtsberatung beim örtlichen Mieterverein. In jedem Fall sollten Zusatzregelungen über mögliche Nachmieterstellungen oder Sonderkündigungsrechte in den Mietvertrag mit aufgenommen werden.
Hi
du hast Recht. Du darfst kündigen. Ein dach über dem Kopf zu haben ist ein Grundbedürfnis der Menschheit, daher haben Mietverträge genau den Karakter diesen grund zu erfüllen. Einer Befristung bedarf es daher einem driftigen Grund den dein Vermieter dir nie und nimmer gegeben hat. Ich weiß von was ich spreche, denn ich habe als Vermeiter ebeflls erst einjährige Mietverträge gemacht um einfach den Charaktertyp des Mieter erstmal einjahr studieren zu können Als rt Probezeit. Ich habe einen Mietvertrag per Gericht so verloren weil ich es nicht einfach so machen kann.
Gruß Peter
Sorry war in Urlaub und konnte erst jetzt meine Anfragen lesen…
Welche Form soll nicht rechtens sein?
Befristete Mietverträge sind grundsätzlich rechtens.
Mündliche Abreden sind auch gültig, aber schwer nachzuweisen. Der schriftliche Vertrag soll gerade dies klarstellen.
So wie es sich darstellt, existiert ein gültiger befristeter Vertrag, der entsprechend eingehalten werden muss.
lg