Befristeter Mietvertrag - jetzt Verkauf

Zwischen 2 (schon etwas älteren Damen) wurde ein sehr knapp gehaltener, handschriftlicher und auf 5 Jahre BEFRISTETER Mietvertrag geschlossen. Gründe für Befristung wurden im Vertrag keine genannt!
Befristung läuft jetzt noch bis 2012, mittlerweile bemüht sich Vermieterin um den Verkauf der Immobilie.
Was passiert mit dem Mietverhältnis wenn die Immobilie innerhalb der nächsten Jahre tatsächlich verkauft, aber Mieter aufgrund seines mittlerweile hohen Alters keine neue Wohnung suchen möchte oder kann?

Hallo,

Kauf bricht nicht Miete. Sehr einfach. Alle gültigen Mietverträge werden vom Käufer so wie sie sind mitgekauft.

Gruß
Nita

… wobei die unbegründete Befristung einer Überprüfung auf Gültigkeit ausgesetzt werden sollte. Ergibt diese Überprüfung, dass die Befristung nicht gesetzeskonform ist http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html, dann gilt bezüglich der Kündigungsfrist das BGB. Der Mietvertrag wäre dann mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündbar http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html - oder auch nicht http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html aber im Zweifamilienhaus unter bestimmten Umständen doch: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html. (für Untermietverträge gelten wieder andere Vorschriften)
Bei gültiger Befristung endet das Vertragsverhältnis am genannten Tag der Befristung. Punkt.
Ein BGB-Vertrag ist zwar jederzeit kündbar, allerdings müssen die gesetzlich genannten Kündigungsgründe zutreffen und der Sozialaspekt u.U. beachtet werden.
Es kommt also bei der Antwort darauf an, wer fragt: M oder VM.

vnA

Danke für die Infos!
Mieter fragt.
Bei der Immobilie handelt es sich übrigens um einen Einfamilienhaus (wird nach möglichem Verkauf sicher totalsaniert oder abgerissen…). Wichtig für Mieter, dass alle Zimmer ebenerdig, in unmittelbarer Nähe zu Arzt, Apo, Supermarkt, Nahverkehr etc. Gleichwertiger Ersatz sicher schwer zu beschaffen.

Wie nita schon schrieb. Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer wird seine Kündigungsgründe darlegen müssen. Der alte Eigentümer wird es schwer haben das Objekt vor dem Verkauf leer zu bekommen.

vnA