Befristeter Mietvertrag - Kündigung möglich?

Liebe Wissende,

zwischen mir und meinem Vermieter besteht ein befristetes Mietverhältnis, das zum 30.04.2003 ausläuft. Nun werde ich ab 01.07.2002 in London (statt in Frankfurt) arbeiten. Kann ich den Mietvertrag deswegen vorzeitig kündigen und wenn ja, zu welchem Termin?

Vielen Dank schon für Eure Antworten!

Anita

Liebe Wissende,

zwischen mir und meinem Vermieter besteht ein befristetes
Mietverhältnis, das zum 30.04.2003 ausläuft. Nun werde ich ab
01.07.2002 in London (statt in Frankfurt) arbeiten. Kann ich
den Mietvertrag deswegen vorzeitig kündigen und wenn ja, zu
welchem Termin?

Anita

Hallo Anita,

Du kannst den Mietvertrag nicht kündigen.

Ein befristeter Mietvertrag schliesst grundsätzlich das Recht auf Kündigung aus.

Es gibt nur die Möglichkeit, ein befristetes Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.

Dies muss schriftlich geschehen.

An die Aufhebung eines befristeteten Mietverhältnisses (Zeitmietvertrag) kann die Bedingung verknüpft werden, dass das Mietverhältnis erst endet, wenn der Mieter einen Nachmieter stellt. (Datum ist dann der Einzugstermin des neuen Mieters)

Vereinbart werden kann auch, dass der Mieter gegen Zahlung einer frei verhandelten Abstandssumme aus dem Vertrag entlassen wird.
(hier muss der Termin des Endes des Vertrages festgelegt und schriftlch fixiert werden)

Einige Zeitmietverträge haben die Klausel, dass der Mieter auch während des Zeitmietvertrages aus wichtigem Grund (wäre bei Dir vorhanden) das Mietverhältnis mit einer Frist von … Monaten beenden kann, jedoch mindestens eine Monatsmiete zu zahlen hat. ( der wichtige Grund muss genau und nachweisbar vorgetragen werden. Schriftlich.

Selbstverständlich kann auch vereinbart werden, dass das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen ohne Bedingungen beendet wird. ( Hier reicht : Das am xx.xx.xxxx abgeschlossene Mietverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum xx.xx.xxxx beendet".

Also, den Vermieter über Deine beruflichen Veränderungen, wenn möglich, sofort informieren und mit ihm abklären, wie der Vertrag beendet werden kann.

Gruss Günter

untermieter?!
ich meine:

Du kannst von deinem Vermieter die Einwilligung auf Untervermietung eines Teils der Wohung verlangen.

Offiziell untervermietest du dann einen Teil an jemanden,
inoffiziell wohnt der allein in der Wohnung.

Einziges Problem: Du bist und bleibst Ansprechpartner für deinen Vermieter und bist für jeden Sch*** verantwortlich, den dein Untermieter verzapft.

Hallo Julian,

ich empfehle grundsätzlich nur im äussersten Notfall die Untervermietung. Und dann nur an nächste Angehörige oder an befreundete Personen, wo ich nach Auskunft eines Mieters zumindest mit 50 % Sicherheit davon ausgehen kann, wenn etwas vorfällt, das dann jemand einspringt. Weiss man, dass der Vermieter in anderen Wohnungen noch nie ein Untermietverhältnis erlaubt hat, ist dieser Antrag auf Untervermietung zulässig, da eine Ablehnung letztlich zur Kündigung nach den gesetzlichen Fristen führt.

Der Hauptmieter muss beachten, dass er für die Miete, für die Nebenkosten, für Schönheitsreparturen und alle durch einen Untermieter verursachten Schäden haftet. Zieht der Untermieter zum Termin dann nicht aus, muss der Hauptmieter den Untermieter herausklagen und muss damit rechnen, dass er selbst auch aus der Wohnung geklagt wir. Bei einer Monatsmiete von 500 EUR und der Räumung muss der Hauptmieter im Ernstfall mit Anwalts- und Grichtskosten von mehr als 2000 EURO rechnen. Notfalls auch mit zusätzlich rd 1.500 EURO für eine Räumung. Der Hauptmieter kann also nur hoffen, wenn es so läuft, dass beim Untermieter - was in solchen Fällen unwahrscheinlich ist - etwas holen kann. Zudem wird er auf Kosten von mindestens 2-3000 EUR aus dem Rechtssteit mit dem Vermieter rechnen müssen. Wenn es dumm läuft, sind da fröhlich mal rd. minimal mindestens 5.000 drin. Und in solchen Fällen ist meist auch die Wohnung in einem Zustand, dass hier noch ganz andere Forderungen drohen. Solche Fälle gibt es - leider -

Untervermietung also nur, wenn gesichetr werden kann, egal was geschieht, es ist jemand da, der haftet. Wer haftet, sollte aber auch Geld haben.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hab ich aber Glück gehabt…
Ich hatte eigentlich gedacht, dass es egal ist, ob ich untervermiete oder meinen WG-Partner als 2. Hauptmieter eintragen lasse, aber nach dem was du mir jetzt erzählt hast, läuft es mir ja heiß und kalt den Rücken runter.

Hab ich nen Glück, dass er raus ist, die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen hat und das ganze hinter mir liegt.

Hallo Anita,

ich kam aus einem befristeten Mietvertrag raus, weil in dem Vertrag die Kündigungsfristen nicht gestrichen waren. Damals gab es ein Urteil in Kassel, daß somit nicht ersichtlich ist, daß der Vertag unkündbar sein.

Den Gang zum Gericht habe ich mir gespart und mich mit meinem Vermieter außergerichtlich geeinigt.

Vielleicht hilft es Dir.

Gruß RaRo

Hallo,

wohl verdammt Glück gehabt, dass sich Dein Vermieter nicht ausgekannt hat.

Die Angaben der Kündigungs-Fristen in einem Zeitietvertrag, der auch die Ausfertigung des Vertrages im Formular für unbefristete Mietverhältnissse vorsieht, hat keinen Einfluss auf den Abschluss eines Zeitmietvertrages.

Mit ist nur ein Urteil von Kassel bekannt, das Du schilderst. Hier handelte es sich aber um den Fall, dass der Vermieter 1. einen Zeitmietvertrag (befristeten) eingetragen hatte und dann in der Spalte der unbefristeten Mietverhältnisse das Datum nochmals eingesetzt hat. In solchen Fällen muss der Vermieter eine Unklarheit gegen sich gelten nach AGBG lassen. Die hier günstigere Regel - gesetzliche Kündigungsfrist - geht sodann vor dem befristen, unkündbaren Vertrag.

ich kam aus einem befristeten Mietvertrag raus, weil in dem
Vertrag die Kündigungsfristen nicht gestrichen waren. Damals
gab es ein Urteil in Kassel, daß somit nicht ersichtlich ist,
daß der Vertag unkündbar sein.

Den Gang zum Gericht habe ich mir gespart und mich mit meinem
Vermieter außergerichtlich geeinigt.

Vor Gericht hättest Du wohl, wenn ich obige Bedingung nicbt erfüllt gewesen wäre, verloren.

Gruss Günter