Liebe Wissende,
zwischen mir und meinem Vermieter besteht ein befristetes
Mietverhältnis, das zum 30.04.2003 ausläuft. Nun werde ich ab
01.07.2002 in London (statt in Frankfurt) arbeiten. Kann ich
den Mietvertrag deswegen vorzeitig kündigen und wenn ja, zu
welchem Termin?
Anita
Hallo Anita,
Du kannst den Mietvertrag nicht kündigen.
Ein befristeter Mietvertrag schliesst grundsätzlich das Recht auf Kündigung aus.
Es gibt nur die Möglichkeit, ein befristetes Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.
Dies muss schriftlich geschehen.
An die Aufhebung eines befristeteten Mietverhältnisses (Zeitmietvertrag) kann die Bedingung verknüpft werden, dass das Mietverhältnis erst endet, wenn der Mieter einen Nachmieter stellt. (Datum ist dann der Einzugstermin des neuen Mieters)
Vereinbart werden kann auch, dass der Mieter gegen Zahlung einer frei verhandelten Abstandssumme aus dem Vertrag entlassen wird.
(hier muss der Termin des Endes des Vertrages festgelegt und schriftlch fixiert werden)
Einige Zeitmietverträge haben die Klausel, dass der Mieter auch während des Zeitmietvertrages aus wichtigem Grund (wäre bei Dir vorhanden) das Mietverhältnis mit einer Frist von … Monaten beenden kann, jedoch mindestens eine Monatsmiete zu zahlen hat. ( der wichtige Grund muss genau und nachweisbar vorgetragen werden. Schriftlich.
Selbstverständlich kann auch vereinbart werden, dass das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen ohne Bedingungen beendet wird. ( Hier reicht : Das am xx.xx.xxxx abgeschlossene Mietverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum xx.xx.xxxx beendet".
Also, den Vermieter über Deine beruflichen Veränderungen, wenn möglich, sofort informieren und mit ihm abklären, wie der Vertrag beendet werden kann.
Gruss Günter