Ein Mietvertrag aus dem Jahr 2000 enthält eine Befristung von 4 Jahren.
Ausserdem hat er die Klausel: Ohne Kündigung verlängert sich der Mietvertrag jeweils um 6 Monate.
Heißt dass, das ein Vermieter diesem Mieter alle 6 Monate kündigen könnte?
Soweit ich weiß, sind heutzutage solche Verträge nicht mehr zulässig. Wie verhält es sich bei Altverträgen?