Befristeter Mietvertrag mit auto. Verlängerung

Ein Mietvertrag aus dem Jahr 2000 enthält eine Befristung von 4 Jahren.
Ausserdem hat er die Klausel: Ohne Kündigung verlängert sich der Mietvertrag jeweils um 6 Monate.

Heißt dass, das ein Vermieter diesem Mieter alle 6 Monate kündigen könnte?

Soweit ich weiß, sind heutzutage solche Verträge nicht mehr zulässig. Wie verhält es sich bei Altverträgen?

Hallo atat,

ich gehe mal vom Wohnraummietvertrag aus:

seit dem 01.06.05 gilt auch für Altmietverträge welche vor 09.2001 geschlossen wurden die neue Gesetzeslage.

Es sind also im Speziellen die §§ 573 - 574c BGB anzuwenden.

Gruß

Joschi