Befristeter Mietvertrag und Definition der außerordentlichen Kündigung

Hallo an alle Experten,

ein Mieter hat einen befristeten Mietvertrag mit Mietstaffelung. Folgende Klauseln:

a)… Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach § 573c BGB

b) Die Parteien vereinbaren, dass das Kündigungsrecht für beide Seiten auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsschluss ausgeschlossen wird (maximal 48Monate bzw. 4 Jahre). Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt….“

Das heisst, er kann innerhalb der ersten 36 Monate nicht ordentlich kündigen.
Die Frage ist, wie ist die außerordentlichen Kündigung definiert? Ein Umzug in eine andere Stadt? 50km? 100km entfernt? Oder was wäre noch ein Grund der außerordentlichen Kündigung?

Danke an alle
Grüße
Jasmin

Hallo!

Eine „außerordentliche Kündigung“ nach § 543 BGB käme z.B. dann in Betracht, wenn die Wohnung so schwere Mängel hätte, das es unzumutbar wäre dort wohnen zu bleiben.
Oder im Fall des Vermieters, wenn man die Miete nicht zahlt oder den Hausfrieden nachhaltig stört.

Ein Umzug (ich nehme an aus wichtigen beruflichen oder familiären Gründen) allein rechtfertigt noch nicht dass man aus einem Vertrag kurzfristig (3 Monate) herauskommt. Da müssen schon die Interessen beider Vertragspartner abgewogen und bewertet werden.
Vor allem müssen diese Gründe nachträglich und unvorhersehbar eingetreten sein.

MfG
duck313

Hallo,
der Mieter kann jederzeit ordentlich kuendigen, seine Kuendigung als Schreiben absenden. Der Mietzeitraum endet fruehestens nach 36 Monaten. Heute kuendigen, bis zum 36. Monat einschliesslich Rechte und Pflichten eines Mieters einhalten.

Das ist kein befristeter Mietvertrag. Und ohne Angabe von konkreten, gesetzlich vorgesehenen Gründen wäre eine Befristung auch gar nicht wirksam.

Das nennt man einen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Frist. Hier steht aber was seltsames:

Was soll das heißen? Was ist denn da eingetragen? Gelten nun 3 oder 4 Jahre? Und ist das, wie ich vermute, so im Formular vorgesehen und nicht individuell vereinbart?

Da habe ich einen Link für Dich:


Dort wird verwiesen auf:

Und darauf

speziell die Antwort aus:


Läuft also nicht.
Gruß
anf

Das ist falsch. Er kann erst nach 36 Monaten kündigen und muss die Kündigungsfrist dementsprechend an die 36Monate noch hinten dran hängen.
Gruß
anf

2 Like

das war unnötig
echt jetzt

Hallo anf,

diese Aussage von Dir

gibt mE die Formulierung des Kü-Verzichts nicht her. Da steht nämlich

Die Kündigung kann zum Ablauf der Verzichtsfrist ausgesprochen werden. wenn du recht hättest, müßte da stehen „…nach Ablauf…“.

&Tschüß
Wolfgang

2 Like

Du hast recht, beim zweiten Lesen sehe ich das auch anders und ziehe meinen Einwand zurück.
Gruß
anf

ja kenne den passus aus eine Formularmietvertrag, die drei jahre wurden Händisch eingetragen, die 4 jahren in der Klammer ist ein Hinweis auf das Maximalmögliche. kommt her durch das Abtippen schlecht raus. Der Passus ist verhandelbar und muss nicht ausgefüllt werden.

Leider kann man dank dieser immer noch mangelhaften Forensoftware nicht sehen, wem dieser Kommentar gilt.
Kannst du es uns mal erklären?