Hallo an alle Experten,
ein Mieter hat einen befristeten Mietvertrag mit Mietstaffelung. Folgende Klauseln:
a)… Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach § 573c BGB
b) Die Parteien vereinbaren, dass das Kündigungsrecht für beide Seiten auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsschluss ausgeschlossen wird (maximal 48Monate bzw. 4 Jahre). Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt….“
Das heisst, er kann innerhalb der ersten 36 Monate nicht ordentlich kündigen.
Die Frage ist, wie ist die außerordentlichen Kündigung definiert? Ein Umzug in eine andere Stadt? 50km? 100km entfernt? Oder was wäre noch ein Grund der außerordentlichen Kündigung?
Danke an alle
Grüße
Jasmin