ein Mieter hat einen befristeten Mietvertrag mit Mietstaffelung. Folgende Klauseln:
a)… Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach § 573c BGB
b) Die Parteien vereinbaren, dass das Kündigungsrecht für beide Seiten auf die Dauer von 3 Jahren ab Vertragsschluss ausgeschlossen wird (maximal 48Monate bzw. 4 Jahre). Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt….“
Das heisst, er kann innerhalb der ersten 36 Monate nicht ordentlich kündigen.
Die Frage ist, wie ist die außerordentlichen Kündigung definiert? Ein Umzug in eine andere Stadt? 50km? 100km entfernt? Oder was wäre noch ein Grund der außerordentlichen Kündigung?
Eine „außerordentliche Kündigung“ nach § 543 BGB käme z.B. dann in Betracht, wenn die Wohnung so schwere Mängel hätte, das es unzumutbar wäre dort wohnen zu bleiben.
Oder im Fall des Vermieters, wenn man die Miete nicht zahlt oder den Hausfrieden nachhaltig stört.
Ein Umzug (ich nehme an aus wichtigen beruflichen oder familiären Gründen) allein rechtfertigt noch nicht dass man aus einem Vertrag kurzfristig (3 Monate) herauskommt. Da müssen schon die Interessen beider Vertragspartner abgewogen und bewertet werden.
Vor allem müssen diese Gründe nachträglich und unvorhersehbar eingetreten sein.
Hallo,
der Mieter kann jederzeit ordentlich kuendigen, seine Kuendigung als Schreiben absenden. Der Mietzeitraum endet fruehestens nach 36 Monaten. Heute kuendigen, bis zum 36. Monat einschliesslich Rechte und Pflichten eines Mieters einhalten.
Das ist kein befristeter Mietvertrag. Und ohne Angabe von konkreten, gesetzlich vorgesehenen Gründen wäre eine Befristung auch gar nicht wirksam.
Das nennt man einen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Frist. Hier steht aber was seltsames:
Was soll das heißen? Was ist denn da eingetragen? Gelten nun 3 oder 4 Jahre? Und ist das, wie ich vermute, so im Formular vorgesehen und nicht individuell vereinbart?
ja kenne den passus aus eine Formularmietvertrag, die drei jahre wurden Händisch eingetragen, die 4 jahren in der Klammer ist ein Hinweis auf das Maximalmögliche. kommt her durch das Abtippen schlecht raus. Der Passus ist verhandelbar und muss nicht ausgefüllt werden.