Hallöle zusammen,
wir haben einen 5-jägrigen befristeten Mietvertrag, der zum 31.03.2004 ausläuft. Wir möchten aber weiterhin noch etwa 1 Jahr in dem Haus wohnen bleiben.
Was passiert, wenn wir keinen neuen Mietvertrag aufsetzen? Gelten danach die Standard-Kündigungsfristen?
Danke im voraus?
Irena
Hallo Irena,
dieser Vertrag wurde nach alten Recht geschlossen. Es ist für eine Antwort wichtig zu wissen, was genau unter der seinerzeitigen Vereinbarung steht. Bis zum 31.08.2001 gab es den qualifizierten Zeitmietvertrag ( entspricht der heutigen Regelung), es gab den Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel und den Zeitmietvertrag, der ohne Verlängerungsklausel beendet werden kann. Bitte deshalb den Text genau angeben.
GRuss Günter
wir haben einen 5-jägrigen befristeten Mietvertrag, der zum
31.03.2004 ausläuft. Wir möchten aber weiterhin noch etwa 1
Jahr in dem Haus wohnen bleiben.
Was passiert, wenn wir keinen neuen Mietvertrag aufsetzen?
Gelten danach die Standard-Kündigungsfristen?
Danke im voraus?
Irena
Hallo Günter,
der genaue Text lautet:
1.2 Vertrag auf bestimmte Zeit:
Der Vertrag endet am 31.03.2004
1.3 Zeitmietvertrag gemäß § 564 c BGB:
Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am XXXXXXXXXXXXXXXXXXX spätestens aber in fünf Jahren …
Da ich miettechnisch nicht bewandert bin, hat es mich etwas irritiert, dass einerseits ein Ende-Datum unter Punkt 1.2 gesetzt wurde und unter Punkt 1.3 ein Datum ausgeixt wurde - das verstehe ich als „endlos“.
Nichts desto trotz, möchte ich aber eigentlich wissen, wie es sich verhält, wenn die Vertragszeit endet und kein neuer Vertrag geschlossen wird.
Danke und ein schönes Wochenende,
Irena
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Halo Irena:
der genaue Text lautet:
1.2 Vertrag auf bestimmte Zeit:
Der Vertrag endet am 31.03.2004
1.3 Zeitmietvertrag gemäß § 564 c BGB:
Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung
bedarf, am XXXXXXXXXXXXXXXXXXX spätestens aber in fünf Jahren
…
Da ich miettechnisch nicht bewandert bin, hat es mich etwas
irritiert, dass einerseits ein Ende-Datum unter Punkt 1.2
gesetzt wurde und unter Punkt 1.3 ein Datum ausgeixt wurde -
das verstehe ich als „endlos“.
Mir scheint, daß beides (1.2 und 1.3) darauf hinausläuft, daß der Mietvertrag nach fünf Jahren endet - ohne weitere Kündigung.
So weit ich weiß gilt dann folgendes (altes Mietrecht):
Du kannst ab 4 Monate (spätestens jedoch 2 Monate) vor Beendigung der Befristung eine Fortsetzung auf unbefristete Zeit verlangen. Der Vermieter muß dann innerhalb einer Frist von einem Monat antworten.
Alternativ:
Du Bleibst einfach weiter drin wohnen und zahlst die Miete brav weiter. Nimmt der Vermieter die Mietzahlung an und widerspricht nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Miete, so wird aus Eurem Mietverhältnis automatisch stillschweigend ein unbefristetes.
Viel Glück,
Claudia
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Hallo Irena,
um eine Wiederholung zu vermeiden. Claudia hat die richtige Antwort gegeben.
Gruss Günter,
Vielen Dank für die Antwort - war sehr hilfreich!
Herzlichst, Irena
@Günter
Hallo Günter,
um eine Wiederholung zu vermeiden. Claudia hat die richtige
Antwort gegeben.
tja, von einem Wissenden gelernt
- ich hatte die gleiche Frage letztens von Dir beantwortet bekommen.
Gruß
Claudia