Guten Tag!
Mieter A und B sind verheiratet und im Dezember 2012 in eine Wohnung gezogen die auf zwei Jahre befristet ist (d.h. bis Dez. 2015)
Nun haben sich beide Parteien getrennt, Mieter A ist ausgezogen, Mieter B wohnt noch in der gemeinsamen Wohnung.
Ist eine Trennung (Scheidung) ein besonderer Grund vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen?
Mieter B meint nämlich, das Mieter A noch bis Dez. 2015 die halbe Kaltmiete sowie die halben Umlagenkosten zahlen muss.
Danke schonmal für schnelle Antworten.
Gruß,
Katze