Wenn ein MV auf 5 Jahre befristet ist, was passiert dann nach Ablauf dieser Zeit?
Will der Vermieter das Objekt nun selbst nutzen, was muß er tun?
Welche Fristen sind einzuhalten?
Gibt es auch hier diese leidige Diskussion über den Mieter mit Kindern?
Zu erwähnen ist hier noch, daß es sich um ein Luxusobjekt handelt, der Mieter also jederzeit etwas größeres für weniger Nominal-Miete finden könnte.
Außerdem wurde aus persönlichen Gründen (keine Bedürftigkeit!) nicht die volle Monatsmiete erhoben.
Hi Mathias,
üblicherweise enthält ein befristeter Mietvertrag Regeln für den Fall der Beendigung des Vertrages. Z.B. wenn er nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um … Jahre.
Du solltest den Mietvertrag daraufhin überprüfen.
Enthält er keine Regelung, läuft er nach 5 Jahren aus. Dann ist Ende und der Mieter muß das Objekt herausgeben.
Bei sozialer Härte kann der Mieter die Wohnung weiter nutzen, muß die Miete natürlich zahlen und sich um eine andere Wohnung bemühen. Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, wird es ganz eng.
Es ist immer gut, wenn Mieter und Vermieter die Angelegenheit besprechen und gemeinsam eine Lösung finden. Im Streit verlieren meistens beide.
Gruß,
Francesco
Ein befristeter Mietvertrag ist mit Ablauf der Frist beendet, ohne daß einer der Beteiligten etwas tun muß. Die Kündigung war bei Vertragsabschluß gleich eingebaut. Der Vermieter kann nach Ablauf mit der Wohnung nach Gutdünken verfahren.
Anders wäre es nur, wenn der Mietvertrag das Ende der Mietzeit an irgendwelche Bedingungen knüpft.