Ich habe meine alte Wohnung, für die der Vertrag noch bis Monatsende läuft untervermietet. Die Miete für Mai ist bislang noch nicht eingegangen. Vor einer Woche hab ich meinen Untermieter gefragt und er laberte was von Dauerauftrag, dass er sich das nicht erklären könne und nachsehen werde…nichts ist passiert!
Was soll ich nun tun? Ihn abmahnen, obwohl ich nicht mit einer fristlosen Kündigung drohen kann, da der Vertrag sowieso am 31.05 endet?
Oder einfach am Ende die Miete mit seiner Kaution verrechnen?
Erst mal mahnen, denn wer weiss für was die Kaution noch benötigt wird. Wenn darauf hin nicht gehzalt wird eine zwiete Mahnung erstellen und auf das gerichtliche Mahnverfahren hinweissen. Dies kann mabn Online ausfüllen und ist kein Hexenwerk.
Sowas darf ein Vermieter niemals auch nur erwägen, solange das Mietverhältnis noch besteht.
Er schießt sich damit selber ins Bein.
Eine 100%ige Mietminderung kann die Folge sein, dazu noch Schadenersatzansprüche.
Aber hallo!
Erwägen und androhen einer Sperrung der Ver- und Entsorgung kann es der Vermieter!
Aber tun ist eine andere Seite.
Mir ging es doch nur darum, das der Veranlasser einer Sperrung stets der Kostenträger sein wird.
MfG