Guten Tag,
wenn in einem Vertrag, der auf 1 Jahr befristet ist, nichts über eine Probezeit oder die Kündigung, nur über die Arbeitsbereiche und die Arbeitszeiten (20Std./Woche) steht, wie ist in diesem Fall die Kündigung geregelt?
Vielen Dank und Grüße!
Hi!
wenn in einem Vertrag, der auf 1 Jahr befristet ist, nichts
über eine Probezeit oder die Kündigung, nur über die
Arbeitsbereiche und die Arbeitszeiten (20Std./Woche) steht,
ist er vor Ablauf der Frist ordentlich nicht kündbar (es sei denn, ein Tarifvertrag, der Anwendung findet, regelt da etwas anderes).
Gruß
Guido
Danke für die Antwort.
Gruß,
Karen