Befristeter vertrag +bat +wie oft?

hallo liebe www-experten,

ich hätte gerne gewusst, wie viele befristete verträge eine person annehmen kann/darf/soll/muss bis die behörde einen festvertrag anbieten muss.

rahmenbedingungen: öff. dienst bremen, befristung erster vertrag 4 monate

gruss und vielen dank jetzt schon mal…
lisa

Mit oder ohne Grund?
Hi!

Ganz kurz: Ohne sachlichen Grund maximal 2 Jahre mit 3 Parts.

Mit sachlichem Grund (und der lässt sich eigentlich immer irgendwie finden) so oft und so lange Du das mitmachst…

Steht im TzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz)

Grüße
Guido

Hallölie

im schon genannten Gesetzt steht aber auch, das Behörde 6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion befristen kann, falls es sich um einen wissenschaftlichen Mitarbeiter handelt.

Gruß

Norbert

Ja…und?
Hi!

…und eine ganze Menge mehr steht da auch drin…

Verwirrte Grüße
Guido

wie und???
Der BAT und das Teilzeitgesetz machen einen Unterschied zwischen normalen Angestellten und Wissenschaftlern! Das Relativiert Deine Angabe von zwei Jahren um immerhin 10 weitere!!

Was ist daran verwirrend???

Norbert

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War so ein wenig träge…
hi!

Ich war da so ein wenig langsam…

Aber ich merkte ja auch den sachlichen Grund an (und den habe ich bislang noch immer gefunden!!!) - unabhängig von dem, was Du noch schriebst!

Grüße
Guido

Hallo,

na ja, hier in Schleswig-Holstein kann das ewig dauern. Ich habe eine Kollegin, die nach 12 Jahren einen Festvertrag bekam.

Ich wünsche Dir echt viel Geduld und dass es doch bald klappt !

Andreas

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