eine Frau arbeitet in einem Krankenhaus und möchte weiterhin dort beschäftigt werden. Ihr 3. befristeter Vertrag dort endet bald. Welche Möglichkeiten bestehen?
Kann man z.B. sagen, dass der 3. Vertrag hätte eigentlich unbefristet sein sollte? Das wäre vielleicht die beste Lösung, da man den derzeitigen Vertrag in einen unbefristeten umwandeln könnte, oder?
Sollte doch noch ein 4. Vertrag anschließend angeboten werden, muss dieser schon unbefristet oder darf immer noch befristet sein?
Was könnte man sonst machen?
Es gibt allerdings eine Besonderheit: der Krankenhaus gehörte früher der Stadt (der 1. Vertrag) aber z.Z. ist eine GmbH (der 2. und der 3. Vertrag).
Also wenn die Lektüre (ISBN 3423506296 Buch anschauen) nicht ganz veraltet ist, müssen triftige Gründe für die Befristung eines Arbeitsvertrags angeführt werden können (auch Kettenarbeitsvertrag genannt, wenn mehr als zwei befristete AV aufeinander folgen). Allerdings muss man das Recht auf Weiterbeschäftigung als AN innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des letzten AV beim Arbeitsgericht durch eine Feststellungsklage geltend machen.
Die Arbeitsleistung weiterhin anbieten, d.h. weiter zur Arbeit gehen. Wird das ohne Gegenwähr geduldet, geht, das Arbeitsverhältnis - wenn ich mich nicht total auf dem Holzweg befinde - in ein unbefristetes über.
Es gibt allerdings eine Besonderheit: der Krankenhaus gehörte
früher der Stadt (der 1. Vertrag) aber z.Z. ist eine GmbH (der
2. und der 3. Vertrag).
Die Arbeitsleistung weiterhin anbieten, d.h. weiter zur Arbeit
gehen. Wird das ohne Gegenwähr geduldet, geht, das
Arbeitsverhältnis - wenn ich mich nicht total auf dem Holzweg
befinde - in ein unbefristetes über.
Bei Vorlage von Sachgründen kann der AG bis zum St. Nimmerlandstag befristen und verlängern!
Die Regelung 3 mal in 2 Jahren gilt nur bei Befristungen OHNE sachlichen Grund.
Solange das hier nicht geklärt ist, fällt eine vernünftige Antwort schwer - zumal der Grund in dem Vertrag nicht einmal genannt sein muss.
Bei Vorlage von Sachgründen kann der AG bis zum St.
Nimmerlandstag befristen und verlängern!
Die Regelung 3 mal in 2 Jahren gilt nur bei Befristungen OHNE
sachlichen Grund.
Da stimme ich Dir zu, aber wenn die Arbeitskraft nach Ablauf des letzten befristeten Vertrages weiterhin angeboten wird, ohne dass ein neuer Vertrag besteht, meine ich schon, dass dann ein unbefristetes AV eintritt !?!
Da stimme ich Dir zu, aber wenn die Arbeitskraft nach Ablauf
des letzten befristeten Vertrages weiterhin angeboten wird,
ohne dass ein neuer Vertrag besteht, meine ich schon, dass
dann ein unbefristetes AV eintritt !?!
Neee, die Arbeitskraft nur anbieten reicht nicht. Es muss schon mit Wissen und Duldung des AG (weiter)gearbeitet werden. Sonst könnte man den Fall ja ganz einfach dadurch lösen indem man am (Arbeits)Tag nach der Befristung auf der Matte steht und sagt „Hier bin ich. Ich will arbeiten.“. So einfach gehts dann doch nicht.
… ist Elternzeitvertretung. Dreimal für verschiedene Frauen.
Keine Chancen also?
Könnte das Alter oder die Tariffvertragbestimmungen noch
irgendeine Rolle spielen?
In diesem völlig fiktiven Fall sehe ich da eher keine Chancen!
Zumindest ist mir kein Tarifvertrag bekannt (gibt immerhin ca. 50.000 in Deutschland), der da etwas einschränkt - ich glaube auch nicht, dass sich bei Tarifverhandlungen darauf irgendein Arbeitgeber einlassen würde…