Befristeter Vertrag dreimal

Hallo,

eine Frau arbeitet in einem Krankenhaus und möchte weiterhin dort beschäftigt werden. Ihr 3. befristeter Vertrag dort endet bald. Welche Möglichkeiten bestehen?

  1. Kann man z.B. sagen, dass der 3. Vertrag hätte eigentlich unbefristet sein sollte? Das wäre vielleicht die beste Lösung, da man den derzeitigen Vertrag in einen unbefristeten umwandeln könnte, oder?

  2. Sollte doch noch ein 4. Vertrag anschließend angeboten werden, muss dieser schon unbefristet oder darf immer noch befristet sein?

  3. Was könnte man sonst machen?

Es gibt allerdings eine Besonderheit: der Krankenhaus gehörte früher der Stadt (der 1. Vertrag) aber z.Z. ist eine GmbH (der 2. und der 3. Vertrag).

01.07.2002 - 31.12.2004 Stadt
01.01.2005 - 31.07.2006 GmbH
01.08.2006 - 31.01.2007 GmbH

Danke und Gruß
Leo

Auch hallo.

Also wenn die Lektüre (ISBN 3423506296 Buch anschauen) nicht ganz veraltet ist, müssen triftige Gründe für die Befristung eines Arbeitsvertrags angeführt werden können (auch Kettenarbeitsvertrag genannt, wenn mehr als zwei befristete AV aufeinander folgen). Allerdings muss man das Recht auf Weiterbeschäftigung als AN innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des letzten AV beim Arbeitsgericht durch eine Feststellungsklage geltend machen.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

  1. Was könnte man sonst machen?

Die Arbeitsleistung weiterhin anbieten, d.h. weiter zur Arbeit gehen. Wird das ohne Gegenwähr geduldet, geht, das Arbeitsverhältnis - wenn ich mich nicht total auf dem Holzweg befinde - in ein unbefristetes über.

Es gibt allerdings eine Besonderheit: der Krankenhaus gehörte
früher der Stadt (der 1. Vertrag) aber z.Z. ist eine GmbH (der
2. und der 3. Vertrag).

01.07.2002 - 31.12.2004 Stadt
01.01.2005 - 31.07.2006 GmbH
01.08.2006 - 31.01.2007 GmbH

Das kann jetzt immer noch der Stadt gehören, die das nur in die juristische Form der GmbH gepackt hat.

Gruß

Bretter, die die Welt bedeuten :wink:
Hi!

…auch Holzweg genannt…

Die Arbeitsleistung weiterhin anbieten, d.h. weiter zur Arbeit
gehen. Wird das ohne Gegenwähr geduldet, geht, das
Arbeitsverhältnis - wenn ich mich nicht total auf dem Holzweg
befinde - in ein unbefristetes über.

Bei Vorlage von Sachgründen kann der AG bis zum St. Nimmerlandstag befristen und verlängern!

Die Regelung 3 mal in 2 Jahren gilt nur bei Befristungen OHNE sachlichen Grund.

Solange das hier nicht geklärt ist, fällt eine vernünftige Antwort schwer - zumal der Grund in dem Vertrag nicht einmal genannt sein muss.

LG
Guido

Hallo Guido,

Bei Vorlage von Sachgründen kann der AG bis zum St.
Nimmerlandstag befristen und verlängern!

Die Regelung 3 mal in 2 Jahren gilt nur bei Befristungen OHNE
sachlichen Grund.

Da stimme ich Dir zu, aber wenn die Arbeitskraft nach Ablauf des letzten befristeten Vertrages weiterhin angeboten wird, ohne dass ein neuer Vertrag besteht, meine ich schon, dass dann ein unbefristetes AV eintritt !?!

Gruß Steffi

Hallo,

Da stimme ich Dir zu, aber wenn die Arbeitskraft nach Ablauf
des letzten befristeten Vertrages weiterhin angeboten wird,
ohne dass ein neuer Vertrag besteht, meine ich schon, dass
dann ein unbefristetes AV eintritt !?!

Neee, die Arbeitskraft nur anbieten reicht nicht. Es muss schon mit Wissen und Duldung des AG (weiter)gearbeitet werden. Sonst könnte man den Fall ja ganz einfach dadurch lösen indem man am (Arbeits)Tag nach der Befristung auf der Matte steht und sagt „Hier bin ich. Ich will arbeiten.“. So einfach gehts dann doch nicht.

MfG

der Grund in dem Vertrag…
… ist Elternzeitvertretung. Dreimal für verschiedene Frauen.

Bei Vorlage von Sachgründen kann der AG bis zum St.
Nimmerlandstag befristen und verlängern!

Die Regelung 3 mal in 2 Jahren gilt nur bei Befristungen OHNE
sachlichen Grund.

Keine Chancen also?
Könnte das Alter oder die Tariffvertragbestimmungen noch irgendeine Rolle spielen?

Danke und Gruß
Leo

Hallo,

Neee, die Arbeitskraft nur anbieten reicht nicht. Es muss
schon mit Wissen und Duldung des AG (weiter)gearbeitet werden.

Wie kann diese „Wissen und Duldung“ aussehen?

Danke und Gruß
Leo

Keine Chance
Hi!

… ist Elternzeitvertretung. Dreimal für verschiedene Frauen.
Keine Chancen also?
Könnte das Alter oder die Tariffvertragbestimmungen noch
irgendeine Rolle spielen?

In diesem völlig fiktiven Fall sehe ich da eher keine Chancen!

Zumindest ist mir kein Tarifvertrag bekannt (gibt immerhin ca. 50.000 in Deutschland), der da etwas einschränkt - ich glaube auch nicht, dass sich bei Tarifverhandlungen darauf irgendein Arbeitgeber einlassen würde…

LG
Guido

dämliche Überschrift :wink:
Hallo,

Wie kann diese „Wissen und Duldung“ aussehen?

Der Arbeitnehmer taucht nach Ablauf der Befristung auf, nimmt seine Arbeit auf, und die verantwortliche Person lässt ihn arbeiten…

LG
Guido

mehr als das! :smile:))
Hallo,

Der Arbeitnehmer taucht nach Ablauf der Befristung auf, nimmt
seine Arbeit auf, und die verantwortliche Person lässt ihn
arbeiten…

Alles klar, danke!

Gruß
Leo

Schade :frowning:
Hallo,

In diesem völlig fiktiven Fall…

Alles klar… :wink:

ich glaube auch nicht, dass sich bei Tarifverhandlungen
darauf irgendein Arbeitgeber einlassen würde.

Danke, Guido!

VIELEN DANK an alle Beteiligten!!!

Gruß
Leo

Hallo Guido

Zumindest ist mir kein Tarifvertrag bekannt (gibt
immerhin ca. 50.000 in Deutschland), der da etwas einschränkt

  • ich glaube auch nicht, dass sich bei Tarifverhandlungen
    darauf irgendein Arbeitgeber einlassen würde…

Der „kleine“ BAT zum Beispiel grenzt auch Befristungen mit Sachgrund in manchen Fällen ein. Aber nicht, wie hier beschrieben… :smile:

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Der „kleine“ BAT zum Beispiel grenzt auch Befristungen mit
Sachgrund in manchen Fällen ein. Aber nicht, wie hier
beschrieben… :smile:

Ich schrieb ja auch, dass MIR keiner bekannt ist :wink:

Im BAT stecke ich schon zu lange nicht mehr drin…

LG
Guido