Befristeter Vertrag-Fortbildungskosten zurück?

Hallo,

ich habe eine Frage, die Vermutlich etwas kompliziert sein könnte.

Ich mache zur Zeit eine Weiterbildung die mir mein Arbeitgeber zahlt. Habe mit ihm einen Vertrag das ich die Kosten zurückzahlen muss wenn ich innerhalb der nächsten 3 Jahre meinen Arbeitsverhältnis kündige.

Das Problem ist, als ich diesen Vertrag unterschrieben habe hat man mir eine unbefristete Stelle in Aussicht gestellt, woraufhin ich die Fortbildung begonnen habe. Nun ist die unbefristete Stelle aber gestrichen worden und auch keine neue in Sicht.

Ich habe 4 Befristete Verträge und nun soll der 5. kommen, was ja schon nicht rechtmäßig ist. Darauf habe ich keine Lust mehr und würde mich gerne auf dem Arbeitsmarkt nach einer neuen Stelle umschauen.

Nun die Frage. Müsste ich dann die Fortbildungskosten zurückzahlen, weil ich auf eigenen Wunsch gehe obwohl ich nicht rechtmäßig (der 5. befristete Arbeitsvertrag und keine Aussicht auf eine Feststelle) eingestellt bin? Es geht um viel Geld, daher wäre dies wichtig.

Hallo,

ich habe eine Frage, die Vermutlich etwas kompliziert sein
könnte.

Besser die Frage im Arbeitsrecht-Brett stellen, aber verallgemeinert.

Nur meine absolute Laienmeinung: Wenn ein Zeitvertrag abläuft und du keinen neuen akzeptierst, dann ist das keine Kündigung. Du könntest ja auch beim Ausverhandeln des nächsten Zeitvertrages eine spürbare Lohnerhöhung fordern, die vielleicht nicht vom AG akzeptiert wird und dann war es das. Noch weiter phantasiert: Wenn dann der AG versucht, die Weiterbildungskosten einzuklagen, dann hast du den Trumpf der unrechtmäßigen Anzahl an Zeitverträgen - wenn es denn unrechtmäßig ist.

Und zum moralischen Aspekt: Wenn der AG in die Weiterbildung des AN investiert, ihn aber nicht unbefristet beschäftigt will, dann ist das sein Risiko.

Jan

Hört sich plausibel an. Danke für die Einschätzung.

Wörtlich steht im Vertrag über die Fortbildungskosten:

„Wenn der Arbeitnehmer die Firma auf eigenen Wunsch verlässt.“

Gilt dort das gleiche?

Hört sich plausibel an. Danke für die Einschätzung.

Ja, ABER ist wirklich nur mein unmaßgebliches Rechtsempfinden.

Wörtlich steht im Vertrag über die Fortbildungskosten:

„Wenn der Arbeitnehmer die Firma auf eigenen Wunsch verlässt.“

Gilt dort das gleiche?

Vielleicht macht es einen Unterschied, ob du sagst „Ich will keinen weiteren Zeitvertrag.“ oder „Ich möchte wenigstens 30% mehr Lohn, wenn schon die zugesagte unbefristete Stelle nicht zu bekommen ist.“. Im letzteren Fall bekundest du ja klar den Willen zu bleiben.

Ich denke, ein Besuch beim Fachanwalt wäre nicht schlecht.

Jan