Befristeter Vertrag mit 3 Monaten KÜ-Frist?

Hallo, ich hab eine Frage bzgl. Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag und weiß nicht ob ich das richtig verstanden habe.

Das Arbeitsverhältnis begann am 02.07.2009 nach bestehen der mündlichen Prüfung. Es war ein befristeter Arbeitsvertrag mit Vertragsende 31.03.2010.
Dann wird das Arbeitsverhältnis verlängert bis zum 30.06.2011.

Im Vertrag steht, das sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen kann. Die Kündigung wurde am 02.11.2010 abgegeben. Laut der Frist endet das Arbeitsverhältnis dann zum 28.02.11

Jetzt die eigentliche Frage.

Und zwar, ist ja das recht zur ordentlichen Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eigentlich ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet quasie ohne Kündigung mit „Zeitablauf“.
Außer es wird eine Kündigungsfrist vereinbart, welche dann aber die gesetzliche wäre (1Monat zum Monatsende)! ->so hab ich das verstanden…

Ist dann eine 3-monatige Frist überhaupt wirksam??
Oder ist das eine „Benachteiligung des Arbeitnehmers“ und somit unwirksam und es greift dann die gesetzliche Kündigungsfrist?
Oder ist das so in Ordnung??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Hilfe!!

Gruß, Leo

Da sie sich auch für den AG verlängert, wird hier von einer Besserstellung und keine Benachteiligung gesehen.

Ist wirksam,ist aber ein Vorteil für den Arbeitnehmewr!!