Befristeter Vertrag mit Sachgrund nach befristetem Vertrag ohne Sachgrund?

Eine Person hat ein einjähriges Volontariat in einem Verlag gemacht (der Vertrag war auf ein Jahr befristet). Danach hat sie zwei Halbjahresverträge (je auf ein halbes Jahr befristet) bekommen - ohne Sachgrund.

Ist es rechtlich zulässig, wenn sie nun einen weiteren befristeten Vertrag - allerdings mit Sachgrund - bekommen würde? (Beispielsweise mit der Begründung, dass zwei Kolleginnen in Elternzeit sind und evtl. bald wiederkommen würden.)

Hallo,
eine Befristung mit Sachgrund ist immer möglich, auch wenn es zuvor Befristungen ohne Sachgrund gegeben hat.

Allerdings wird die gerichtliche Prüfung hinsichtlich der Begründung mit jeder Befristung strenger.

Gruß
Martin

Hallo,
ich stimme Martin zu, ein befristeter Vertrag mit Sachgrund ist immer möglich.
Also in dem geschilderten Fall hat alles seine juristische Richtigkeit.
Gruß C.

Ja, rechtlich steht dem nichts entgegen. Man sollte aber genau hinschauen, ob in dem Fall nicht noch andere Gründe ausschlaggebend sind und vielleicht doch eine unbefristete Beschäftigung im Bereich des möglichen ist. Mit befristeten Arbeitsverträgen tricksen viele Unternehmer nämlich sehr gerne mal.