Hallo,
ich habe folgenden fiktiven Fall, in dem es auch um das Verhalten gegenüber dem Arbeitsamt geht. Ich schreibe es dennoch hier, weil es ja eigentlich ne arbeitsrechtliche Frage ist.
Angenommen eine Person (A) hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31. März. Schon zum Jahresende fragte die Person beim direkten Vorgesetzten (B), nach den Chancen einer Vertragsverlängerung. Diese wird von (B) mehrmals schriftlich zugesichert.
Anfang März gibt es noch immer nichts schriftliches über die Vertragsverlängerung, jedoch weiß (A) dass mehrere Kollegen nach Ablauf ihrer Befristung weiterarbeiten - ohne schriftlichen Vertrag.
Person (A) fragt sich folgendes:
derdirekte Vorgesetzte ist plötzlich aus dem Betrieb ausgeschieden, einen Nachfolger gibt es noch nicht.
Inwieweit ist die mündliche Zusicherung eigentlich bindend?
Wäre Person (A) eigentlich verpfichtet, sich arbeitssuchend zu melden? Trotz mündlicher Zusage?
Vielen Dank
Gruß
Lutzie
Hallo,
ich habe folgenden fiktiven Fall, in dem es auch um das
Verhalten gegenüber dem Arbeitsamt geht. Ich schreibe es
dennoch hier, weil es ja eigentlich ne arbeitsrechtliche Frage
ist.
Angenommen eine Person (A) hat einen befristeten
Arbeitsvertrag bis zum 31. März. Schon zum Jahresende fragte
die Person beim direkten Vorgesetzten (B), nach den Chancen
einer Vertragsverlängerung. Diese wird von (B) mehrmals
schriftlich zugesichert.
Hallo,
ein befristeter Arbeitsvertrag muß vor Arbeitsaufnahme schriftlich vereinbart sein, andernfalls ist der Arbeitsvertrag unbefristet.
Wenn ein Vorgesetzter dies mehrfach schriftlich zugesichert hat,
dann dürfte ja daran nichts zu rütteln sein.
Anfang März gibt es noch immer nichts schriftliches über die
Vertragsverlängerung, jedoch weiß (A) dass mehrere Kollegen
nach Ablauf ihrer Befristung weiterarbeiten - ohne
schriftlichen Vertrag.
Nach einem befristeten AV weiterbeschäftigt zu werden ohne schriftliche Vereinbarung heisst, dass dann das AV unbefristet ist.
Person (A) fragt sich folgendes:
derdirekte Vorgesetzte ist plötzlich aus dem Betrieb
ausgeschieden, einen Nachfolger gibt es noch nicht.
Inwieweit ist die mündliche Zusicherung eigentlich bindend?
Oben wurde geschrieben, man habe dies vom Vorgesetzten mehrfach schriftlich: wieso jetzt mündlich?
Wäre Person (A) eigentlich verpfichtet, sich arbeitssuchend zu
melden? Trotz mündlicher Zusage?
Wenn kein neues AV vereinbart wird, ja.
mfg
Vielen Dank
Gruß
Lutzie