Befristeter Vertrag nach Ausbildung rechtens?

Hallo,

angenommen ein Azubi einer Firma wird nach der Ausbildung mit einem befristeten Vertrag für weitere zwei Jahre (1 Jahr, danach verlängert wieder auf 1 Jahr) übernommen. Und angenommen es steht kein sachlicher Grund im befristeten Vertrag drin. Wie sieht hier die arbeitsrechtliche Grundlage aus? Ist dieser Vertrag dann nicht eigentlich ein unbesfristeter Vertrag wenn nach der Ausbildung in der selben Firma ein befristeter Vertrag ohne Hinweis auf sachlichen Grund genannt wird?

Danke & Grüsse,
Karin

Ja!
Hi!

Ist dieser Vertrag dann nicht eigentlich ein
unbesfristeter Vertrag wenn nach der Ausbildung in der selben
Firma ein befristeter Vertrag ohne Hinweis auf sachlichen
Grund genannt wird?

Nein!
Lediglich die Schriftform ist bei befristeten Verträgen vorgeschrieben! Der Grund muss dort nicht genannt sein (zumal er sich ja hier recht leicht von selbst erläutert).

BAG-Urteil 16.04.2003 (Az. 7 AZR 119/02)

LG
Guido

Hallo

Die erste Befristung ist sicher wirksam. Die zweite eventuell nicht. Kommt drauf an, wie gut der AG argumentiert und wie der Richter drauf ist. Eine dritte Befristung ohne einen neuen wirksamen Sachgrund dürfte aber ziemlich sicher unwirksam sein, wenn man dies gerichtlich überprüfen lässt.

Daß der Sachgrund nicht im AV stehen muß, hat Guido ja schon erwähnt.

Gruß,
LeoLo

angenommen ein Azubi einer Firma wird nach der Ausbildung mit
einem befristeten Vertrag für weitere zwei Jahre (1 Jahr,
danach verlängert wieder auf 1 Jahr) übernommen. Und
angenommen es steht kein sachlicher Grund im befristeten
Vertrag drin. Wie sieht hier die arbeitsrechtliche Grundlage
aus? Ist dieser Vertrag dann nicht eigentlich ein
unbesfristeter Vertrag wenn nach der Ausbildung in der selben
Firma ein befristeter Vertrag ohne Hinweis auf sachlichen
Grund genannt wird?

Danke & Grüsse,
Karin