Befristeter Vertrag und dann Aushilfe?

Hallo zusammen!

Wenn ein Arbeitnehmer mit einem befristeten, bereits verlängerten Vertrag beschäftigt wird und bei Ablauf dessen nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird, kann er dann trotzdem als Aushilfe beschäftigt werden? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich damit unter Umständen für beide Seiten?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Soll die Aushilfe (ich nehme mal an, wir reden hier über einen 400-Euro-Job?) denn befristet oder unbefristet beschäftigt werden?

Gruß,
LeoLo

Aushilfe (Mini-Job) müsste man sich, sofern man kein anderes Sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis pflegt bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden und ALG I oder ggfls. ALG II beantragen. Dies ist wichtig, da man sonst nicht versichert ist, bzw. ein neues Gesetz in Kraft getreten ist das man versichert sein muss. Die kosten muss man dann selbst tragen wenn keine Meldung vorliegt.

Als AN hat man dann sozusagen doch die A-Karte… Der AG zahlt dann keine Sozialabgaben sondern nur an die Bundesknappschaft… Also 1:0 für den AG…

Erst mal vielen Dank für die Antworten!
Leider war ich wohl etwas unpräzise, denn ich habe in meinem Beispiel vergessen zu erwähnen, dass der besagte AN bereits aufstockt.
Ich dachte eher an so etwas in Richtung: ist er einerseits nicht gut genug für einen Festvertrag, wie kann er dann andererseits als Aushilfe wiederbeschäftigt werden, wenn die Anforderungen der Tätigkeit dieselben sind? Könnte man daraus Ansprüche ableiten?
Und was würde die Arge dazu sagen? Würde sie unter Umständen etwa böse Absicht des AN vermuten, der ja dann quasi für gleiches Geld wesentlich weniger arbeitet?
LG

Hallo

Ich dachte eher an so etwas in Richtung: ist er einerseits
nicht gut genug für einen Festvertrag, wie kann er dann
andererseits als Aushilfe wiederbeschäftigt werden, wenn die
Anforderungen der Tätigkeit dieselben sind?

Das muß ja nicht mit „gut“ zusammenhängen, sondern kann auch wirtschaftlich bedingt sein.

Könnte man daraus Ansprüche ableiten?

Nein. Solange die geringfügige Beschäftigung unbefristet erfolgt, sehe ich da keinen Ansatz.

Und was würde die Arge dazu sagen? Würde sie unter Umständen
etwa böse Absicht des AN vermuten, der ja dann quasi für
gleiches Geld wesentlich weniger arbeitet?

Vermuten und mutmaßen kann man eine Menge. Unter’m Strich ist es aber so, daß eine Befristung ausläuft (rechtzeitige Meldung bei der BA vorgenommen?) und der Leistungsempfänger einen 400 Euro - Job ausübt. Solange der Leistungsempfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich im Rahmen seiner Verpflichtungen auch bemüht, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen, die seine Bedürftigkeit reduziert oder aufhebt, ist alles in Butter. Der 400-Euro-Job darf aber eben nicht als Ablehnungsgrund für zulässige (Arbeits)Maßnahmen oder Arbeitsangebote dienen.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank, LeoLo, das hat mir sehr geholfen. Manchmal sieht man halt einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr…
LG