P ist in dem Berufszweig und Ps Arbeitgeber zahlt wie gesagt die normalen SV-Beiträge, die er normalerweise bei einem Angestellten bezahlen würde.
Aber ich sehe schon, daß ich hier nicht allzuweit komme. Scheint doch ein sehr spezieller Fall zu sein. Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.
LG,
Minka
und Ps Arbeitgeber zahlt wie
gesagt die normalen SV-Beiträge, die er normalerweise bei
einem Angestellten bezahlen würde.
Womit dann das Ganze schon nicht mehr passt, denn das macht ein AG nur bei einem normalen Angestellten (in Deinem Link ist das übrigens auch ganz gut erläutert - Du müsstest nur mal _genau_ lesen *g*).
Aber ich sehe schon, daß ich hier nicht allzuweit komme.
und Ps Arbeitgeber zahlt wie
gesagt die normalen SV-Beiträge, die er normalerweise bei
einem Angestellten bezahlen würde.
Womit dann das Ganze schon nicht mehr passt, denn das macht
ein AG nur bei einem normalen Angestellten
Nein, tut er nicht, in Ps Fall tut er es, obwohl P kein Angestellter ist. Nur weil es der AG nicht MUSS, heißt das ja nicht, daß er es auch nicht tut.
(in Deinem Link ist
das übrigens auch ganz gut erläutert - Du müsstest nur mal
_genau_ lesen *g*).
Hab ich. Und trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, daß Ps AG die SV bezahlt, obwohl er nicht müsste…
Aber ich sehe schon, daß ich hier nicht allzuweit komme.
sorry, wenn ich mich in Euren Streit einmische, aber
DAS:
Fakt ist, er KANN es überhaupt nicht, da Dinge wie die AV oder
UV ausschließlich bei echten Arbeitnehmern überhaupt möglich
sind.
stimmt definitiv nicht.
Natürlich gibt es auch eine „freiwillig“ gesetzliche Arbeitslosenversicherung für bestimmte Selbständige - zugegebenermaßen
unter engen Voraussetzungen.
Natürlich gibt es auch eine „freiwillig“ gesetzliche
Arbeitslosenversicherung für bestimmte Selbständige -
zugegebenermaßen
unter engen Voraussetzungen.
Ich lerne gerne dazu - kannst Du mir das (unter Ausschluss der KSK, denn um diese geht es hier ja nicht) bitte erläutern?
Ich lerne gerne dazu - kannst Du mir das (unter Ausschluss der
KSK, denn um diese geht es hier ja nicht) bitte erläutern?
Alles wichtige dazu steht in § 28a SGB III.
Grob gesagt ist es so, dass Existenzgründer, die sich im Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, bzw. aus dem Bezug von ALG heraus selbständig machen, sich „freiwillig gesetzlich“ versichern können.
Alles wichtige dazu steht in § 28a SGB III.
Grob gesagt ist es so, dass Existenzgründer, die sich im
Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit,
bzw. aus dem Bezug von ALG heraus selbständig machen, sich
„freiwillig gesetzlich“ versichern können.
OK, Du sagtest ja, dass enge Voraussetzungen gelten
Danke für den Hinweis - passen wird diese Geschichte hier aber wohl auch nicht. *fg*