Befristeter Vertrag

Hallo liebe Experten,

ein Arbeitsvertrag der 2 mal verlängert wurde läuft aus. Besteht die Möglichkeit den Vertrag nochmals zu verlängern oder muss er entfristet werden?

Liebe Grüße

Heike

Kommt darauf an!
Hi!

Ohne sachlichen Grund kann ein Vertrag maximal 2 Jahre befristet sein. In dieser Zeit kann er maximal 3 mal verlängert werden.

Liegt dagegen ein sachlicher Grund (§ 14 TzBfG http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE0…) vor, kann er theoretisch bis zum St. Nimmerlandstag „verlängert“ werden.

LG
Guido

Hi,

vielen Dank für die Antwort.

Ich hatte die Information, dass ein Vertrag nur 2 mal verlängert werden kann und dann läuft er entweder aus oder wird entfristet. War das vielleicht vor ein paar Jahren noch so?

LG

Heike

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Hallo

Vor einigen Jahren war das noch anders. Übrigens muß der Vertrag auch ohne Sachgrund nicht zwingend entfristet werden. Er kann auch einfach beendet werden…

Gruß,
LeoLo

Hi,

vielen Dank für die Antwort.

da nicht für

Ich hatte die Information, dass ein Vertrag nur 2 mal
verlängert werden kann und dann läuft er entweder aus oder
wird entfristet. War das vielleicht vor ein paar Jahren noch
so?

Ich muss gestehen, dass ich das Beschäftigungsförderungsgesetz (ich glaube von 1996), was durch das TzBfG zum 01.01.2001 quasi ersetzt wurde, nicht mehr besonders gut im Kopf habe.
Aber ich glaube , dass der Teil mit der dreimaligen Verlängerung innerhalb maximal 2 Jahren übernommen wurde!

LG
Guido

Hallo Leo,

um eine Beendung geht es nicht, ich möchte wissen ob man einen nochmaligen befristeten Vertrag bekommen kann.

LG

Heike

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um eine Beendung geht es nicht, ich möchte wissen ob man einen
nochmaligen befristeten Vertrag bekommen kann.

Hallo Heike, dazu müsstest du schon verraten, ob der Vertrag mit Sachgrund befristet ist, wie alt der Arbeitnehmer ist und/oder ob es einen Tarifvertrag gibt, der eine Regelung zur Befristung beinhaltet und was diese Regelung besagt.

MfG

Hi,

einen Sachgrund gab ee, glaube ich, nicht. Der Arbeitnehmer ist 46 Jahre alt und es gibt einen Tarfvertrag.

LG

Heike

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Hallo,

soweit so richtig.

Allerdings darf auch ohne sachlichen Grund bis zu 4 Jahre befristet werden, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, dass sich in den den ersten 4 Jahren der Gründung befindet, so glaube ich zu wissen. Und das wäre ja im genannten Fall womöglich auch noch eine Variante.

Näheres dürfte man wohl im von dir genannten Gesetz rund um §14 finden:
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000.html…

Gruß Ivo

einen Sachgrund gab ee, glaube ich, nicht. Der Arbeitnehmer
ist 46 Jahre alt

Ja Heike, mit glauben kommen wir aber hier nicht weiter. Das sollte man schon genau wissen. Die Sachgründe hat dir Guido bereits verlinkt. Typische Sachgründe wären z.B. Vertretung für Elternzeit oder Krankheit eines Mitarbeiters, aber es gibt noch mehr (siehe link von Guido)

und es gibt einen Tarfvertrag.

Ähm ja, es gibt ca. 50000 Tarifverträge in Deutschland, da müsste man dann schon wissen welcher genau es ist und ob und was da zur Befristung drin steht (so sich der TV dazu äussert).

MfG

Alibi
Hi Ivo!

Stimmt! Hatte ich völlig verdrängt :wink:

Aber dafür habe ich ja den Alibi-Link eingefügt *g*

LG
Guido

keinen Durchblick mehr
Hi,

tut mir Leid, aber ich blicke nicht mehr durch.

Ich weiß nur, dass es einen Tarifvertrag gibt und keinen Sachgrund. Der Betrieb ist auch kein junger Betrieb. Er ist sogar ein großer Konzern.

Der befristete Vertrag wurde 2 mal verlängert, der Arbeitnehmer ist jetzt 4 Jahre im gleichen Betrieb und der Vertrag läuft jetzt aus. Ich wollte wissen ob es die Möglichkeit gibt nochmals einen befristeten Vertrag zu bekommen. Ich weiß nur, dass der Arbeitgeber einigen Mitarbeitern jetzt einen unbefristeten Vertrag anbietet, weil der befristete jetzt ausläuft.

LG

Heike

Ich weiß nur, dass es einen Tarifvertrag gibt

Dann sollte man sich diesen Tarifvertrag mal durchlesen und schauen, was da zur Befristung steht.

Der Betrieb ist auch kein junger Betrieb.

Na dann fällt das mit der 4-Jahres-Regelung für neu gegründete Firmen vermutlich schon mal weg.

Der befristete Vertrag wurde 2 mal verlängert, der
Arbeitnehmer ist jetzt 4 Jahre im gleichen Betrieb und der
Vertrag läuft jetzt aus. Ich wollte wissen ob es die
Möglichkeit gibt nochmals einen befristeten Vertrag zu
bekommen.

Das mit den 4 Jahren könnte darauf hindeuten, dass dort tarifvertraglich eine andere Regelung existiert als im Gesetz. Und die Frage kann noch immer nicht beantwortet werden, wenn man nicht wenigstens mal in diesen Tarifvertrag schauen konnte.
Liegt dir der Arbeitsvertrag vor? Wenn ja, was steht denn da drin, welcher Tarifvertrag gilt?

MfG

off-topic

Stimmt! Hatte ich völlig verdrängt :wink:

Es kommt ja selten genug vor, dass ich deinen Ausführungen was hierzufügen kann… :wink: